Was bedeutet hilfsbeduerftige?

Was bedeutet hilfsbedürftige?

1) weibliche Person, die Unterstützung benötigt. Begriffsursprung: Substantivierung des Adjektivs hilfsbedürftig.

Was versteht man unter hilfebedürftigkeit?

Wer den Lebensunterhalt für sich selbst und für die mit ihm/ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht sichern kann, ist hilfebedürftig. Hilfebedürftigkeit ist eine der Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II .

Was sind leistungsgesetze?

Im Rahmen der Sozialpolitik sorgt der Staat für eine sekundäre Umverteilung, da die primäre Umverteilung nicht vollständig funktioniert und zu sozialen Ungerechtigkeiten führt. Leistungsgesetze zielen im Rahmen dieser sekundären Umverteilung darauf ab, dass ein bestimmter Personenkreis staatliche Hilfen bekommt.

Wann ist ein Mensch hilfsbedürftig?

Wirtschaftlich hilfsbedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

Wer gilt als hilfebedürftig?

(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

Wann liegt eine Behinderung gemäß dem Neunten Sozialgesetzbuch vor?

„Menschen sind im Sinne des Teils 3 (des SGB IX) schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

Wer zählt unter Bedürftige?

Bedürftig ist im Familienrecht nach § 1602 Abs. 1 BGB, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Dabei ist sowohl die Einkommens- als auch die Vermögenssituation zu untersuchen. Bedürftigkeit muss folglich auf Vermögens- und Erwerbslosigkeit beruhen.

Wann tritt hilfebedürftigkeit ein?

(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu be- rücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

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