Was bedeutet Hinzurechnungsbesteuerung?

Was bedeutet Hinzurechnungsbesteuerung?

Als Hinzurechnungsbesteuerung (im Englischen unter der Bezeichnung „controlled foreign corporation rules“ bzw. „CFC rules“ bekannt) wird die Besteuerung von Einkünften einer ausländischen Tochtergesellschaft beim inländischen Gesellschafter bezeichnet.

Wie funktioniert die Hinzurechnungsbesteuerung?

Die Hinzurechnungsbesteuerung soll verhindern, dass Gewinne durch die Gründung einer Gesellschaft im niedrig besteuerten Ausland der Besteuerung in Deutschland entzogen werden. Nur der Gewinn aus einer passiven Tätigkeit wird in Deutschland dem Stpfl. hinzugerechnet und im Inland besteuert.

Wann Hinzurechnungsbesteuerung?

Die Hinzurechnungsbesteuerung erfordert grundsätzlich, dass an einer niedrig besteuerten ausl. Zwischengesellschaft („Zwischengesellschaft“) zu mehr als der Hälfte Inländer beteiligt sind und die Gesellschaft passive Einkünfte erzielt.

Was bedeutet Zwischengesellschaftlich?

1. Begriff: eine Gesellschaft in einem Niedrigsteuerland, deren Gründung der dt. Gesetzgeber als möglicherweise durch Steuerumgehungsmotive motiviert ansieht und die daher für ihre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner bestimmte steuerliche Folgen (Hinzurechnungsbesteuerung) auslösen kann.

Was ist eine Portfoliobeteiligung?

Liegen die Voraussetzungen für eine internationale Schachtelbeteiligung nicht vor, kann eine sogenannte Portfoliobeteiligung vorliegen. Die Option ist unwiderruflich und umfasst auch zukünftige Erweiterungen der Schachtelbeteiligung durch zusätzliche Anschaffungen.

Was bedeutet AStG?

Das deutsche Außensteuergesetz (AStG) soll sicherstellen, dass auch bei einer Verlagerung von Einkommen oder Vermögen in das Ausland zumindest für eine gewisse Zeit eine Besteuerung in Deutschland erfolgt. Das AStG wurde 1973 eingeführt und seitdem vielfach geändert.

Was ist methodenwechsel?

Seit 1.1

Was ist eine internationale Schachtelbeteiligung?

Unter der sogenannten internationalen Schachtelbeteiligung versteht man eine sachliche Steuerbefreiung im Rahmen der Körperschaftsteuer für Ausschüttungs- und Veräußerungsgewinne aus bestimmten Beteiligungen an ausländischen Körperschaften.

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