Was bedeutet markenrechtlich geschützt?
Bei einer Marke handelt es sich um eine geschützte Bezeichnung. Sie können eine Marke zur Kennzeichnung für Produkte und Dienstleistungen eintragen lassen. Das Markenrecht wiederum regelt den Schutz der Marken. Die wohl üblichsten Marken sind Wort- und Bildmarken, welche auch als Kombination Schutz genießen können.
Ist der Name rechtlich geschützt?
Das Markenrecht räumt den Inhabern von eingetragenen Markenbezeichnungen Rechte ein, mit denen diese gegen Markenverletzungen vorgehen können. Zudem definiert dieses auch Voraussetzungen für die Anmeldung von einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Ist der Name Frida geschützt?
Der IT- Recht Kanzlei liegen mehrere markenrechtliche Abmahnungen der FRIDA KAHLO CORPORATION wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung des Zeichens „Frida Kahlo“ vor. Nach unserer Recherche besteht für das Zeichen tatsächlich ein Markenschutz.
Ist diese Marke geschützt?
Direkt zur Datenbank. In DPMAregister können Sie kostenfrei nach deutschen Marken recherchieren. Die Datenbank enthält angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene nationale deutsche Marken. Ein Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke kann aber auch aus einer ähnlichen Marke erfolgen.
Ist der Begriff Lieblingsmensch geschützt?
Die Wort-/Bildmarke „Lieblingsmensch“ und die Unionsmarke „Lieblingsmensch“ ist jedoch zugunsten der Lieblingsmensch GmbH bei Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und wird unter anderen im Bereich „Anhänger (Schmuck); Armbänder; Halsketten; Schlüsselanhänger“ geschützt.
Was ist eine geschützte Marke?
Bei einer Marke handelt es sich um eine geschützte Bezeichnung. Sie können eine Marke zur Kennzeichnung für Produkte und Dienstleistungen eintragen lassen. Das Markenrecht wiederum regelt den Schutz der Marken. Aber es werden nicht nur Kennzeichnungen von Waren und Dienstleistungen geschützt.
Wann liegt ein Verstoß gegen das Markenrecht vor?
Ein Verstoß gegen das Markenrecht liegt immer dann vor, wenn Dritte die Rechte des Markeninhabers missachten. Wann dies im Einzelnen der Fall ist, ergibt sich aus § 14 MarkenG. Grundsätzlich gilt allerdings, dass der Markenschutz nur bei Handlungen im geschäftlichen Verkehr besteht.
Was ist ein markenrechtlicher Schutz in Deutschland?
Die Eintragung einer solchen erfolgt verhältnismäßig selten, da der Farbton gemäß Markenrecht über eine Unterscheidungskraft verfügen muss. Ein markenrechtlicher Schutz besteht in Deutschland unter anderem für das ADAC-gelb, das Milka-lila und das Magenta der deutschen Telekom. Melodien und Klangbilder lassen sich auch als Marke schützen.
Was bietet das Markenrecht an?
Das Markenrecht bietet einem Markeninhaber das alleinige Nutzungsrecht der Marke. Die Voraussetzung für die Markenrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen den Markenschutz einer eingetragenen Marke. Der Markeninhaber kann zivil- und strafrechtliche Ansprüche geltend machen: Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche.