Was bedeutet mit Nichtwissen?
Ungewissheit, ein bewusst wahrgenommener Mangel an Wissen. Ignoranz, ein unbewusster Mangel an Wissen (auch „Unkenntnis“). Bestreiten mit Nichtwissen, das Bestreiten einer von der Gegenseite hervorgebrachten Aussage in einem Zivilprozess ohne Beweis des Gegenteils (§ 138 Abs. 4 ZPO).
Was nicht bestritten wird gilt als zugestanden?
(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. (3) Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht.
Was kann man mit Nichtwissen Bestreiten?
Gemäß § 138 Abs. 4 ZPO dürfe eine Behauptung der Gegenseite dann mit Nichtwissen bestritten werden, wenn die bestrittene Tatsache weder eine eigene Handlung der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen ist.
Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen unzulässig?
2) Gemäß § 138 Abs. 4 ZPO ist ein Bestreiten mit Nichtwissen nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind.
Wann ist Substantiiertes Bestreiten erforderlich?
Gem. § 138 Abs. 2 ZPO hat sich jede Partei über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären. Dabei muss das bestreiten umso detaillierter („Substantiierter“) sein, je detaillierter die Tatsache behauptet wird.
Wann wird etwas unstreitig?
WAS BEDEUTET UNSTREITIG AUF DEUTSCH unbestreitbar, feststehendBeispieleunstreitige Tatsachenunstreitig feststehen.
Wann muss substantiiert bestritten werden?
Was ist qualifiziertes bestreiten?
Qualifiziertes Bestreiten liegt vor, wenn die Gegenpartei durch Angabe bestimmter Tatsachen eine andere Darstellung des Geschehens gibt. Schlichtes Bestreiten bedeutet das Bestreiten einer behaupteten Tatsache mit Nichtwissen. Dies ist gemäß § 138 IV ZPO nur eingeschränkt möglich.
Was ist qualifiziertes Bestreiten?
Wann reicht einfaches Bestreiten nicht?
Hat der Kläger alle Tatsachen vorgetragen, aber nicht näher konkretisiert, genügt sog. Hat der Kläger detailliert vorgetragen und kennt der Beklagte den Geschehensablauf, genügt einfaches Bestreiten nicht; vielmehr muss er substantiiert gegenteilige Tatsachen und Umstände darlegen (s. auch Rn. 333).
Was ist Substantiiertes Bestreiten?
Ein substantiiertes Bestreiten erfordert den Vortrag von Tatsachen, die zeigen, daß der Vortrag des Gegners falsch ist. Bestreiten mit Nichtwissen kommt in betracht, wenn der Bestreitende keine Kenntnis über die behauptete Tatsache haben kann und zu haben braucht, weil diese ihm nicht zugänglich ist.
Was kommt in die prozessgeschichte?
Zur Prozessgeschichte gehören die durchgeführte Beweisaufnahme, unerledigte Beweisangebote, präkludiertes Vorbringen (§§ 296, 296a ZPO) und ferner die Zustimmung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (§ 128 II ZPO) oder zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter (§ 348 a I ZPO) oder die Kammer (§§ …