Was bedeutet Negativauskunft?
Negativauskunft: Wir haben keine Daten – oder doch?! Nach Eingang des Auskunftsersuchens geht im Unternehmen die Suche nach einschlägigen Daten los. Die entsprechenden Abteilungen werden gefragt, welche Daten sie über die bestimmte Person gespeichert haben.
Was ist unter dem Auskunftsrecht zu verstehen?
Im Rahmen des Auskunftsrechts kann jede Person von einem Unternehmen, das Daten über die Person verarbeitet, Auskunft darüber verlangen, ob – und wenn ja – welche Daten verarbeitet werden und eine Kopie der Daten anfordern (Art. 15 DSGVO).
Was ist eine Datenschutzanfrage?
Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz: EU-DSGVO, und damit ein neues und erweitertes Auskunftsrecht. Laut Artikel 15 der DSGVO haben betroffene Personen das Recht, von Verantwortlichen eine Bestätigung zu erhalten, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Diese Auskunft muss zeitnah erfolgen.
Was ist bei Auskunfts oder Löschersuchen zu beachten?
Löschersuchen richtig bearbeiten Betroffene Personen dürfen zwar jederzeit verlangen, dass Sie ihre Daten löschen. Eine Löschpflicht besteht aber nicht automatisch. Sie sind lediglich verpflichtet, das Löschersuchen der betroffenen Person zu prüfen.
Was muss bei der Bearbeitung eines Auskunftsrechts beachtet werden?
Der Antragssteller muss daher jedenfalls über den Zweck der Verarbeitung, deren Rechtsgrundlage und die Speicherdauer der Verarbeitung informiert werden. Die Informationen können zweckdienlich durch eine Eingangsbestätigung mitgeteilt werden.
Was muss eine Auskunft nach Art 15 Dsgvo enthalten?
Mit Art. 15 DSGVO haben betroffene Personen ein Recht auf Auskunft, d. h., sie können Auskunft über ihre in einem Unternehmen gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Unternehmen sind verpflichtet, diese Auskunft umfassend, unverzüglich und in der Regel kostenlos zu erteilen.
Was bedeutet Datenübertragbarkeit?
Datenportabilität bedeutet Datenübertragbarkeit. Gemeint ist das Recht einer Person, ihre personenbezogenen Daten bei einem Anbieterwechsel mitzunehmen. Durch diese bessere Kontrolle der eigenen Daten wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt.
Was ist zu tun wenn eine Betroffenenanfrage eingeht?
Es ist vorgesehen, dass die Beantwortung unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats von Eingang der Betroffenenanfrage an erfolgen muss. Zwar gibt es ausnahmsweise eine Fristverlängerung auf insgesamt drei Monate, aber darauf sollten Sie sich besser nicht verlassen! Nur in seltenen Fällen ist das statthaft.