Was bedeutet sofort vollziehbar?

Was bedeutet sofort vollziehbar?

Entfallen der aufschiebenden Wirkung bei sofortiger Vollziehung. Unter „sofort vollziehbar“ versteht man solche Verwaltungsakte, gegen die eingelegte Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben. Sobald ein Verwaltungsakt „sofort vollziehbar“ ist, findet § 80 I S. 1 VwGO keine Anwendung.

Wie lange hat die DRV Zeit einen Widerspruch zu bearbeiten?

Frist zur Bearbeitung des Widerspruchs durch die Rentenversicherung. Über den Widerspruch sollte die Behörde innerhalb einer angemessenen Frist von drei Monaten entschieden haben.

Ist es möglich einen bestandskräftigen Verwaltungsakt aufzuheben?

Ist ein Verwaltungsakt bestandskräftig, so bedarf seine nachträgliche Aufhebung oder Änderung besonderer Rechtfertigung und damit besonderer gesetzlicher Regelung. Dies ist das Thema der §§ 48 – 52 VwVfG. Diese Normen stellen Durchbrechungen der Bestandskraft des Verwaltungsakts dar.

Wie lange dauert die Entschädigung für den Nutzungsausfall?

Die Entschädigung für den Nutzungsausfall hat meist eine Dauer von 14 Tagen. Bei einem unfallbedingt nicht mehr fahrbereiten Fahrzeug beginnt die Dauer der Nutzungsausfallentschädigung ab dem Unfallzeitpunkt. Nutzungsausfallentschädigung wird dann regelmäßig für den Zeitraum von 14 Tagen gewährt.

Wann besteht der Anspruch auf Entschädigung?

Auch nach dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Entschädigung. Erstattungsansprüche für Zahlungen aufgrund von Ansprüchen wegen der Arbeitsunfähigkeit, wie etwa nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz oder aufgrund einer privaten Versicherung, gehen dann auf das Bundesland über, das die Entschädigung leisten muss.

Wie lange dauert die Schadensregulierung bei einem Verkehrsunfall?

Bei der Schadensregulierung ist die Dauer davon abhängig, ob es sich um einen geringen oder größeren Schaden handelt. Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, dass sofort eine Meldung des entstandenen Sachschadens bei der eigenen Kfz-Versicherung eingeht.

Wie lange dauert die Nutzungsausfallentschädigung bei einem fahrbereiten Fahrzeug?

Bei einem unfallbedingt nicht mehr fahrbereiten Fahrzeug beginnt die Dauer der Nutzungsausfallentschädigung ab dem Unfallzeitpunkt. Nutzungsausfallentschädigung wird dann regelmäßig für den Zeitraum von 14 Tagen gewährt. Danach gibt es keine Entschädigung mehr.

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