Was bedeutet Vergleichsvereinbarung?
Nach der gesetzlichen Definition des § 779 BGB ist der Vergleich ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Voraussetzung ist ausschließlich eine Einigung der Parteien.
Warum außergerichtlicher Vergleich?
Der außergerichtliche Vergleich ist eine Möglichkeit, sich von Schulden zu befreien, ohne dass ein Gericht eingreifen muss. Er wird notwendig, wenn man seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, also überschuldet und zahlungsunfähig ist.
Kann ein gerichtlicher Vergleich widerrufen werden?
Der Widerruf eines Prozessvergleichs kann wirksam sowohl dem Gericht als auch der anderen Vergleichspartei gegenüber erklärt werden, wenn die Parteien keine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen haben; dies gilt jedenfalls für Prozessvergleiche, die seit dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden.
Was ist ein Vergleichsvertrag?
Vergleich (Vergleichsvertrag, Vergleichsvereinbarung) = Beseitigung eines Streites oder einer Ungewissheit über ein bestehendes Rechtsverhältnis mit gegenseitigem Zugeständnis ( BGE 130 III 49 E. 1.2)
Welche Pflichten richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen?
Die Pflichten der Parteien richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und können dementsprechend vielfältig sein Welche Art von Pflichten vereinbart werden, hängt in der Regel vom Inhalt des Streites oder des ungeklärten Rechtsverhältnisses ab, welches die Parteien mit dem aussergerichtlichen Vergleich klären
Was ist der aussergerichtliche Vergleich?
Aussergerichtlicher Vergleich. Der aussergerichtliche Vergleich stellt die Möglichkeit dar, einen Streit in gegenseitigem Einverständnis, ohne richterliche Mitwirkung, niederzulegen. Manchmal ist auch vom „vorprozessualen“ Vergleich die Rede, da die Klageeinleitung materiell nicht erforderlich ist (vorbehältlich der späteren Durchsetzung)
Wann können vergleiche unter einem Vorbehalt abgeschlossen werden?
Vergleiche können unter einem Vorbehalt (Suspensivbedingung [ereignisbezogen aufgeschoben] oder Resolutivbedingung [ereignisbezogen aufgelöst]) abgeschlossen werden Der Zeitpunkt, bis wann die vereinbarten Verbindlichkeiten zu erfüllen sind, sollte klar festgelegt werden