Was bedeutet Verzicht auf Sorgerecht?
Die Personen- und Vermögenssorge für das eigene Kind entfällt komplett. Wenn der mit dem alleinigen Sorgerecht betraute Elternteil verstirbt, bekommt der Elternteil, der das Sorgerecht abgegeben hat, dieses nicht automatisch zurück – auch dann nicht, wenn er es ausdrücklich möchte.
Kann ich das Sorgerecht einfach abgeben?
Es ist grundsätzlich möglich, dass gemeinsame Sorgerecht nach einer Trennung oder Scheidung abzugeben und dem anderen Elternteil das alleinige Sorgerecht zu überlassen. Auch das alleinige Sorgerecht kann abgegeben werden und beispielsweise an das Jugendamt oder an Pflegeeltern übertragen werden.
Was passiert wenn ich kein Sorgerecht habe?
Einem Vater ohne Sorgerecht kann das Umgangsrecht nur verweigert werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Ohne gemeinsames Sorgerecht darf er aber keine wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes treffen.
Wie kann der Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen?
Sofern beide Elternteile die Abgabe des Sorgerechts gründlich überlegt und gemeinsam eine Einigung zum Wohl des Kindes getroffen haben, kann der Elternteil, bei welchem das Kind bleiben wird, das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht beantragen.
Wie kann ich das Sorgerecht freiwillig abtreten?
Eltern können das Sorgerecht freiwillig abtreten oder in besonderen Streitfällen das Sorgerecht sogar einklagen. Bei Erfolg lässt sich das Sorgerecht dem betroffenen Elternteil entziehen bzw. aberkennen. Die allgemeinen Regelungen zum Sorgerecht finden Sie unter Sorgerecht – Elterliche Fürsorge.
Wie wird der Umgang mit dem anderen Elternteil verweigert?
Dem Kind wird der Umgang mit dem anderen Elternteil verweigert, es gibt unkontrollierbare Wutausbrüche des Elternteils oder Überfürsorge, die das Kind in seinem Wohl einschränkt. Zudem gehört zu dieser Kategorie auch schwere körperliche oder psychische Erkrankungen des Elternteiles, welche es in der Erziehung einschränkt.
Wie kann ich bei einer Überforderung beider Eltern helfen?
Bei einer Überforderung beider Eltern, beziehungsweise des sorgeberechtigten Elternteils kann das Jugendamt dafür sorgen, dass das Kind vorübergehend in einer Pflegefamilie untergebracht wird. Bevor es allerdings zu diesem drastischen Schritt kommen muss, können sich die Eltern Hilfe beim zuständigen Jugendamt holen.