FAQ

Was bei Schenkung zu Lebzeiten zahlt?

Was bei Schenkung zu Lebzeiten zählt?

Wichtig: Als Schenkung zu Lebzeiten gilt „jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird“ (§ 7 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Dabei kann es sich um Geld, aber auch um andere Vermögensgegenstände wie Aktien oder Immobilien handeln.

Wer gibt Auskunft über Erbrecht?

Ein Erbe muss anderen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern und Nachlassgläubigern Auskunft über den Nachlass erteilen. Dafür muss der Erbe in der Regel ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen. Werden wichtige Auskünfte verweigert, können diese beim zuständigen Nachlassgericht eingeklagt werden.

Wie geht die gesetzliche Erbfolge auf ihr Kind über?

Ihr Nachlass geht also nicht vollständig auf Ihren Ehegatten über. Auch falls ein Kind bereits verstorben sein sollte und selber bereits ein Kind hat, erbt an seiner Stelle dessen Kind, also Ihr Enkelkind. Möchten Sie die gesetzliche Erbfolge abweichend nach Ihren Vorstellungen regeln, müssen Sie ein Testament errichten.

Warum verzichtet der Erbe auf seinen Erbteil?

Dabei verzichtet der Erbe aber nicht auf seinen Erbteil, sondern auf die Rechte daran. Das hat zur Folge, dass es zu einer sogenannten Anwachsung nach § 2094 BGB kommt. Anwachsung heißt, dass sich die Erbanteile der anderen Erben im Verhältnis zu ihren eigenen Erbanteilen erhöhen.

Ist die Erbfolge nach dem Gesetz geregelt?

Richtig ist, dass sich Ihre Erbfolge nach dem Gesetz richtet, wenn Sie kein Testament errichtet haben. Haben Sie Kinder, erbt Ihr überlebender Ehegatte neben den Kindern gemeinsam Ihren Nachlass. Ihr Nachlass geht also nicht vollständig auf Ihren Ehegatten über.

Wie können sie ihren Erbteil veräußern?

So können Sie Ihren Erbteil an einen anderen Erben oder einen Verwandten übertragen. Aber genauso gut können Sie Ihren Erbteil auch einen fremden Dritten veräußern. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren Erbteil an einen Dritten außerhalb der Erbengemeinschaft zu verkaufen, haben Ihre Miterben ein Vorkaufsrecht.

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