Was beinhaltet das Grabnutzungsrecht?
Dieses Recht bezeichnet man als Grabnutzungsrecht. Einfach ausgedrückt handelt es sich dabei um einen Miet- oder Pachtvertrag für eine bestimmte Grabstelle, die man sich selbst aussuchen kann. Diese Grabstelle ist sozusagen reserviert bis man selbst dort bestattet wird.
Was ist ein Grabrecht?
Durch den Erwerb eines Grabrechtes erhält der Grabberechtigte ein Nutzungsrecht („Grabrecht“) nach Maßgabe der Friedhofsordnung und verpflichtet sich zu ihrer Einhaltung. Das Verfügungsrecht des Friedhofeigentümers wird durch den Erwerb eines Grabes beschränkt, aber nicht aufgehoben.
Was regelt eine Friedhofssatzung?
Insbesondere regelt eine Friedhofssatzung die Öffnungszeiten, Verhaltensregeln, gewerbliche Tätigkeiten, Nutzungsrechte und Ruhefristen von Grabplätzen, Umbettung, Beisetzung und Trauerfeiern.
Welche Friedhöfe sind großflächig angelegt?
Einige sind großflächig angelegt und ähneln einem Park, die sogenannten Parkfriedhöfe. Das Gegenteil zu diesen sind kleine Dorffriedhöfe, bei denen die Gräber im Mittelpunkt stehen. Für lange Spaziergänge eignen sich diese eher nicht. Eine relativ neue Art eines Friedhofs sind Bestattungswälder.
Wie begann die Geschichte des Friedhofs?
Die Geschichte des Friedhofs beginnt in der Steinzeit. Schon damals war die Beerdigung und Bestattung der Verstorbenen ein fester Bestandteil der Gemeinschaftskultur. Die Sesshaftigkeit der Menschen führte dazu, dass auch Orte entstanden, die für die Beisetzung Verstorbener vorgesehen waren.
Welche Bedeutung hat der Begriff Friedhof?
Die Bedeutung des Wortes Friedhof hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. Ursprünglich bezeichnete der Begriff, abgeleitet vom althochdeutschen Wort „frithof“ einen bestimmten Bereich um eine Kirche herum. Heute sind Friedhöfe nicht mehr an die unmittelbare Umgebung von Kirchen gebunden, sodass es beispielsweise zahlreiche Waldfriedhöfe gibt.
Welche Religionsgemeinschaften dürfen eigene Friedhöfe betreiben?
Und auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) dürfen eigene Friedhöfe betreiben. In Deutschland dazu berechtigt sind etwa die Jüdischen Gemeinden und die muslimischen Gemeinden Ahmadiyya Muslim Jamaat in Hessen und Hamburg.