Was beinhaltet das Krankenhauszukunftsgesetz?
Das Krankenhauszukunftsgesetz beinhaltet ein Investitionsprogramm für Krankenhäuser, mit dem Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Digitalisierung in Kliniken verbessern möchte. Für die Weiterentwicklung verschiedener Bereiche werden Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Welche Aufgaben haben Krankenhäuser?
Dort werden durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder körperliche Schäden festgestellt und durch eine Behandlung geheilt oder gelindert. Auch die Geburtshilfe und die Sterbebegleitung gehören zu den Aufgaben eines Krankenhauses.
Wie wird die Pflege im Krankenhaus finanziert?
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) hat die Bunderegierung 2018 beschlossen, die Kosten für Pflegepersonal im Krankenhaus aus dem Vergütungssystem der Fallpauschalen herauszulösen. Die Pflege wird ab Januar 2020 über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert.
Welche Aufgaben hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft?
Die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft als Teil der Selbstverwaltung verfolgt gemeinnützige Ziele und ist in erster Linie als Interessenvertretung für ihre Mitglieder tätig. Sie verfolgt die gesetzlich übertragenen Aufgaben der Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit aller Krankenhäuser in Deutschland.
Was gibt es für Krankenhäuser?
Es gibt verschiedene Arten von Krankenhäusern in Deutschland. So unterscheidet man Universitätskliniken, Allgemeinkrankenhäuser, Fachkrankenhäuser, Belegkrankenhäuser, Praxiskliniken sowie Tages- und Nachtkliniken.
Was sind nicht zugelassene Krankenhäuser?
Es handelt sich um Kliniken, die weder in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind (§ 108 SGB V), noch einen Versorgungsvertrag mit den Gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen haben (§ 109 SGB V).
Was mache ich mit einer Verordnung von Krankenhausbehandlung?
Eine Verordnung von Krankenhausbehandlung ist ein Formular, das vom niedergelassenen Arzt ausgefüllt wird. Es berechtigt Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, dazu, sich planmäßig in einem Krankenhaus behandeln zu lassen.