FAQ

Was beinhaltet das Postgeheimnis?

Was beinhaltet das Postgeheimnis?

Das Postgeheimnis schützt vor Kenntnisnahme des Inhalts von Postsendungen seitens des Staates und seiner sowie privater Postdienstleister. Nach Art. 10 Abs. 1 GG ist dieses Grundrecht unverletzlich.

Was schützt Art 10 GG?

Art. 10 Abs. 1 GG enthält ein Grundrecht, das drei Übermittlungsformen von Kommunikation schützt. 1 GG in seinem sachlichen Schutzbereich das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.

Wann gilt Briefgeheimnis?

Durch das Briefgeheimnis gilt für sämtliche schriftliche Kommunikation zwischen einem Sender und Empfänger als besonders geschützt. Hierunter fallen nicht nur (verschlossene) Briefe oder Telegramme, sondern als vertraulich einzustufen ist durch das Briefgeheimnis auch eine Postkarte (für Dienstleister).

Was ist mit Briefgeheimnis gemeint?

Das Briefgeheimnis ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Briefen schützt.

Was schützt das Fernmeldegeheimnis?

Das Fernmeldegeheimnis gewährleistet die freie Persönlichkeitsentfaltung in Form eines privaten, also der Öffentlichkeit verborgenen Austauschs von Nachrichten, Gedanken und Meinungen und wahrt damit die Würde der freiheitlich denkenden und handelnden Menschen.

Wie lange dauerte die Arbeit an der Verfassung?

Die Arbeit an der Verfassung dauerte neun Monate an. Das Grundgesetz haben 61 Männer und vier Frauen geschrieben. Sie werden in Deutschland auch als Mütter und Väter des Grundgesetzes genannt.

Welche Verfassungsorgane sind in der Bundesrepublik Deutschland?

Ständige Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland sind: der Deutsche Bundestag (Art. 38 bis Art. 48 GG) der Bundesrat (Art. 50 bis Art. 53 GG) der Bundespräsident (Art. 54 bis Art. 61 GG)

Was ist das Grundgesetz für eine gesamtdeutsche Verfassung?

Das Grundgesetz sollte nur eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein. Doch es bewährte sich und blieb auch nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 in Kraft. Seit dem gilt es für Gesamtdeutschland.

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