Was bekomme ich bei fiktiver Abrechnung?
Entscheidet sich der geschädigte Autofahrer für eine fiktive Abrechnung, reicht er das Schadengutachten oder den Kostenvoranschlag der Werkstatt bei der Versicherung ein. Auch Kosten für Gutachter, den Anwalt und teilweise für einen Nutzungsausfall können geltend gemacht werden.
Soll ein Schaden direkt über den Kostenvoranschlag abgerechnet werden?
Der Kostenvoranschlag beziffert lediglich die voraussichtlichen Reparaturkosten. Es ist also, finanziell gesehen, nur dann sinnvoll die Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag anstelle eines Gutachtens zu wählen, wenn Sie nur die Reparaturkosten erstattet haben wollen und es sich um einen Bagatellschaden handelt.
Soll der Schaden endgültig nach Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten abgerechnet werden?
Außer bei einem Bagatellschaden sollten Sie keine Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag anstreben. Das lässt sich mit einem Kostenvoranschlag nicht umsetzen, wohl aber mit einem unabhängigen Kfz Schadensgutachten in Form der merkantilen Wertminderung. Berücksichtigung der Wertminderung in einem Kfz-Gutachten.
Kann man immer fiktiv abrechnen?
Eine fiktive Abrechnung ist nach einem Unfall nur dann möglich, wenn kein sogenannter Totalschaden vorliegt. Von einem solchen ist die Rede, wenn die Reparaturkosten mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen.
Bin ich verpflichtet einen Schaden reparieren zu lassen?
Generell sind Sie nicht verpflichtet, Ihren PKW nach einem Haftpflichtschaden in einer Werkstatt reparieren zu lassen. Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners wird möglicherweise einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens bzw. der Reparaturkosten an Ihrem PKW beauftragen.
Was heißt nach Kostenvoranschlag abrechnen?
Bei der Abrechnung nach Gutachten erfolgt dies eben durch Gutachten eines Sachverständigen oder zur Not durch einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Auf dieser Grundlage kann eine fiktive Abrechnung des Schadens erfolgen und das KFZ muss nicht repariert werden.