Was bekomme ich nach Arbeitslosengeld 1?
Während das Arbeitslosengeld grundsätzlich nach einem Jahr endet (Ausnahmen gibt es für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) erhalten Sie Arbeitslosengeld II so lange, wie Sie finanzielle Unterstützung benötigen. In der Regel wird das Arbeitslosengeld II für 12 Monate bewilligt.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und 2?
Das ALG 1 ist eine Versicherungsleistung. Das ALG 2 hingegen ist eine staatliche Leistung für bedürftige Leute. Auf ALG 1 haben Sie nur Anspruch, wenn Sie innerhalb von zwei Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das ALG 2 ist auch unter Hartz IV bekannt.
Wem steht alles Arbeitslosengeld 1 zu?
Sie haben sich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Sie sind ohne Beschäftigung, können aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (mindestens 15 Stunden pro Woche). Sie suchen eine versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen.
Was passiert wenn das Arbeitslosengeld endet?
Nach dem Arbeitslosengeld: Hartz IV gibt es nur auf Antrag „Wenn Ihr Arbeitslosengeld ausläuft, schließt sich daran nicht automatisch Arbeitslosengeld II (ALG II) an! “, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Sie müssen daher rechtzeitig einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen.
Wann verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal ein Jahr Arbeitslosengeld. Sind Sie älter als 50, kann sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld gegebenenfalls noch verlängern.
Wer bekommt wie lange Arbeitslosengeld?
Hast du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate gearbeitet, kannst Du sechs Monate Arbeitslosengeld bekommen. Bist Du jünger als 50, gibt es höchstens zwölf Monate Arbeitslosengeld. Für Ältere gibt es bis zu 24 Monate lang Geld.
Kann Arbeitslosengeld 1 verlängert werden?
Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets II wurde die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) verlängert – und zwar um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1.5. und 31.12