Was bekommt der Bezugsberechtigte bei der Sterbegeldversicherung?
Die Versicherungsleistung bekommt immer der Bezugsberechtigte. Das ist die Person, die bei der Sterbegeldversicherung als Leistungsempfänger vermerkt wurde. Im Normalfall ist das eine Vertrauensperson aus der Familie, die auch für die Bestattungskosten nach dem Tod aufkommt.
Wie lange zahlen Sterbegeldversicherungen aus?
Grundsätzlich zahlen die Sterbegeldversicherungen auch dann die Versicherungsleistung aus, wenn der Tod durch Selbstmord herbeigeführt wurde. Für den Leistungsanspruch ist es jedoch notwendig, dass der Versicherungsschutz je nach Anbieter bereits zwei bis drei Jahre durchgängig bestanden hat.
Wie nutzen die Hinterbliebenen die Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung?
Nutzen die Hinterbliebenen die Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung für Zwecke, die nicht im Zusammenhang mit dem Tod der versicherten Person stehen, ist die Verwendung zweckungebunden und kann zu einer steuerpflichtigen Abgabe führen. Das wäre zum Beispiel bei einer vorzeitigen Kündigung der Fall.
Welche Versicherungssumme darf die Sterbegeldversicherung übersteigen?
Die Versicherungssumme oder der Rückkaufswert darf jedoch einen Betrag von 3.579,- Euro nicht übersteigen. Übersteigt der aktuelle Wert der Sterbegeldversicherung diese Summe ist der übersteigende Anteil nicht vor einer Pfändung durch den Insolvenzverwalter geschützt.
Was Zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für das Sterbegeld?
Das war einmal. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Es war ein Zuschuss für die Bestattungskosten. Beim Tod eines Mitgliedes gab es nach den §§ 58,59 SGB V 525€ und bei einem familienversicherten Mitglied 262,50€.
Ist das Sterbegeld eine willkommene finanzielle Hilfe?
Grundsätzlich ist das Sterbegeld eine willkommene finanzielle Hilfe, wenn es um die Bezahlung der Bestattungskosten geht. Dennoch sind die Hinterbliebenen nicht dazu verpflichtet, das Geld tatsächlich für die Beerdigung zu nutzen.
Ist die Sterbegeldversicherung eine Personenversicherung?
Die Sterbegeldversicherung erhebt diese Versicherungssteuer jedoch nicht, da es sich um eine Personenversicherung handelt. Die Voraussetzung ist allerdings, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers in Deutschland ist.