Was bekommt ein Psychotherapeut von der Krankenkasse?
Seit dem 1. Januar 2017 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für 60 Minuten Psychotherapie ein Honorar von 88,56 Euro; darin sind 50 Minuten Patienten-Kontaktzeit enthalten und – oft nicht beachtet – weitere zehn Minuten für Vor- und Nachbereitung für die Therapeutin bzw. den Therapeuten.
Was verdient ein Psychotherapeut mit Kassensitz?
Während man z.B. im Bereich der KV Westfalen-Lippe derzeit lediglich ca. 8,- € für eine Therapiestunde vergütet bekäme, ließe sich im Bereich der KV Nordrhein mit einer Arbeitswoche mit 60 Behandlungsstunden ein Honorar von 3.150 + 1.329 = 4.479 € erwirtschaften.
Was kostet ein praxissitz Psychotherapie?
Junge Therapeuten haben die Möglichkeit, sich einen Kassensitz von pensionierten Psychologen zu kaufen. Das kann je nach Region bis zu 80.000 Euro kosten.
Wird psychotherapeutische von der Krankenkasse bezahlt?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die gesamten Kosten einer Psychotherapie, wenn eine seelische Erkrankung bzw. eine Störung „mit Krankheitswert“ vorliegt. Beispiele hierfür sind Angststörungen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen und Suchterkrankungen.
Wird psychologische Beratung von der Krankenkasse bezahlt?
Wie teuer Psychotherapie Selbstzahler?
Psychotherapie ist deshalb größtenteils eine private Leistung. Die Honorare bewegen sich in der Regel zwischen 70. – € und 150. – € für eine Einzelsitzung von 50 Minuten.
Wie viel kostet eine praxisübernahme?
Laut einer Existenzgründungsanalyse der apoBank und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI), müssen Hausärzte für die Gründung einer Einzelpraxis durchschnittlich 104.000 Euro einkalkulieren. Eine Praxisübernahme schlägt beim Arzt mit durchschnittlich 134.000 Euro zu Buche.
Wie viele Stunden bei halben Kassensitz Psychotherapie?
Der Praxisinhaber muss nach Teilung des Kassensitzes mindestens 12,5 Sprechstunden pro Woche für seine Patienten anbieten, bei einem vollen Sitz sind es mindestens 25 Stunden (Vorgaben des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä)).