Was bekommt man nach der Ausbildungsduldung?

Was bekommt man nach der Ausbildungsduldung?

Mit dieser Ausbildungsduldung dürfen Sie für die gesamte Zeit Ihrer Ausbildung in Deutschland bleiben. Wenn Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung eine Arbeit in Ihrem erlernten Beruf finden, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für zwei weitere Jahre. Das nennt man „3+2“-Regelung.

Was passiert nach 3 2 Regelung?

Nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre (3+2-Regelung). Eine auf Dauer angelegte Weiterbeschäftigung ist ohne Vorrangprüfung möglich.

Was passiert nach Beschäftigungsduldung?

Nach den 30 Monaten mit einer Beschäftigungsduldung, soll die Ihnen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 6 AufenthG erteilen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Beschäftigungsduldung weiterhin vorliegen.

Was ist illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt?

Illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt. Zur Navigation springen Zur Suche springen. Unter illegaler Einwanderung (auch illegale Migration oder irreguläre Migration) wird die Einwanderung unter Verstoß gegen die Gesetze des Ziellandes verstanden.

Was wird unter illegaler Einwanderung verstanden?

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. Unter illegaler Einwanderung (auch illegale Migration oder irreguläre Migration) wird die Einwanderung unter Verstoß gegen die Gesetze des Ziellandes verstanden.

Was wird unter illegaler Migration verstanden?

Unter illegaler Einwanderung (auch illegale Migration oder irreguläre Migration) wird die Einwanderung unter Verstoß gegen die Gesetze des Ziellandes verstanden.

Wie können sie die Rot-Weiß-Rot Karte und die Blaue Karte EU beantragen?

Sie können die Rot-Weiß-Rot Karte und die Blaue Karte EU persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) Ihres Heimatstaates bzw. des Staates in dem Sie niedergelassen sind beantragen.

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