FAQ

Was benotige ich fur einen Scheidungsantrag?

Was benötige ich für einen Scheidungsantrag?

Sowohl bei einer einvernehmlichen als auch bei einer strittigen Scheidung benötigen Sie folgende Scheidungsunterlagen:

  • Heiratsurkunde.
  • Geburtsurkunde der minderjährigen Kinder.
  • Ehevertrag.
  • Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Vereinbarung zum Versorgungsausgleich.
  • Formular zur Beantragung der Verfahrenskostenhilfe.

Wo bekomme ich scheidungsunterlagen her?

Eine Ehe kann nur mit den notwendigen Unterlagen für die Scheidung geschieden werden. Beim zuständigen Bezirksgericht müssen Sie sowohl den Scheidungsantrag als auch alle notwendigen Scheidungspapiere bzw. Scheidungsunterlagen einreichen. Diese Aufgabe kann Ihr Rechtsanwalt für Sie übernehmen.

Was ist das wichtigste für das Familienrecht?

Das Wichtigste Das Familienrecht beschäftigt sich allgemein mit Familiensachen. Die Familie ist als geschlossener, eigenständiger Lebensbereich zu verstehen. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern, aber auch die ihnen primär in der Familie obliegende Pflicht.

Wie orientiert sich das Familienrecht an dem Grundgesetz?

Das Familienrecht orientiert sich an den Leitlinien des Artikels 6 Grundgesetz. Nach Art. 6 GG stehen „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Daraus ergeben sich die Strukturen dessen, was Ehe und Familie ausmacht.

Warum besteht der Anwaltszwang im Familienrecht?

Der Grund für den Anwaltszwang im Familienrecht besteht schlicht darin, dass in Familiensachen naturgemäß hoch emotional argumentiert wird, während der Familienrichter eine Scheidung und eine Scheidungsfolgesache aber nur nach den Kriterien entscheiden darf, die der Gesetzgeber und das Gesetz vorgeben.

Wie hoch sind die Anwaltskosten im Familienrecht?

Nur selten bekommen die Mandanten eine klare Antwort, wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten im Familienrecht sind. Um eine Vorstellung zu bekommen, folgt eine Aufstellung über die Kosten typischer Fallgestaltungen und gesetzlichen Regelungen. Eine Erstberatung von einer Stunde kostet 226,10 € Brutto ( § 34 RVG ).

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