Was benotige zur Kfz Zulassung?

Was benötige zur Kfz Zulassung?

Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass.
  • die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung, also die eVB-Nummer.
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) zum Einzug der Kfz-Steuer.

Was kostet eine KFZ Zulassung mit Schildern?

Die Kosten für den Scheckkartenzulassungsschein betragen 23,80 Euro. Die Kosten für die Zweitkarte zum Scheckkartenzulassungsschein betragen ebenfalls 23,80 Euro.

Welche Unterlagen Auto ummelden?

Diese Dokumente sind zum Ummelden erforderlich

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
  • Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) und II (ehemals Fahrzeugbrief).

Wie können sie sich an die Zulassungsstelle wenden?

Für Dienste der Zulassung bitten wir Sie, sich an die 0981-468 9999 oder per E-Mail an zulassung@landratsamt-ansbach.de zu wenden. Die Außenstellen der Zulassungsstelle in Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bleiben vorübergehend geschlossen.

Wann ist die Zulassungsstelle in Bayern zu erreichen?

Mai, wieder die Terminanmeldung über das Online-Formular, das über die Website des Landkreises zu finden ist. Telefonisch ist die Zulassungsstelle weiterhin zwischen 8 und 12.30 Uhr unter den Rufnummern 0821/3102-2821 oder -2822 zu erreichen. Termine können zudem per E-Mail an kfz-zulassung@LRA-a.bayern.de vereinbart werden.

Wann bleibt die Kfz-Zulassungsbehörde in reduzierter Form geöffnet?

Die Kfz-Zulassungsbehörde bleibt in reduzierter Form geöffnet. Mit Wartezeiten ist auf Grund der Einlassregulierung zu rechnen. An beiden Stellen können die Bürgerinnen und Bürger unabdingbare und dringend notwendige Behördengänge dienstags und donnerstags jeweils von 13 bis 18 Uhr erledigen.

Wie ist die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen möglich?

Die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen ist nur in zwingend notwendigen, unaufschiebbaren Fällen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) in den drei Zulassungsstellen in Ahaus, Bocholt und Borken möglich. Außerbetriebsetzungen und Ersatzscheinausstellung für nicht im Kreis Borken zugelassene Fahrzeuge werden derzeit nicht durchgeführt.

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