Was benötigt der Anwalt für den Scheidungsantrag?
Für den Scheidungsantrag benötigt der Anwalt einige Informationen über die Ehepartner von seinem Mandanten. Um den Scheidungsantrag stellen zu können, benötigt der Anwalt folgende Informationen von dem Mandanten, der ihn mit der Einleitung des Scheidungsverfahrens beauftragt:
Ist der Rechtsanwalt für die Scheidung zuständig?
Nachdem der Rechtsanwalt die für die Scheidung erhalten Informationen und Scheidungspapiere erhalten hat, prüft er auch, welches Familiengericht für die Scheidung zuständig ist. Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich gemäß § 122 FamFG nach folgender Reihenfolge:
Ist es möglich einen gemeinsamen Anwalt zu geben?
Auch die Frage, ob es bei der Scheidung einen gemeinsamen Anwalt geben kann, ist zu beantworten. Möchten Sie den Scheidungsantrag einreichen, müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Bei den Familiengerichten besteht Rechtsanwaltszwang.
Ist der Scheidungsantrag zwingend durch einen Anwalt eingereicht?
Da der Scheidungsantrag zwingend durch einen Anwalt bei Gericht eingereicht werden muss, § 114 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), kann der scheidungswillige Ehegatte hierbei wenig falsch machen.
Welche Papiere müssen bei der Scheidung vorgelegt werden?
Bei der Scheidung auf gemeinsames und einseitiges Begehren müssen dem Gericht wichtige Papiere und Scheidungsunterlagen vorgelegt werden. Die zwei wichtigsten sind hierbei der Scheidungsantrag an sich und die Scheidungskonvention.
Welche Unterlagen benötigen sie für die Scheidung?
Sie selbst können den für die Scheidung benötigten Antrag nicht vor Gericht einreichen. Folgende Unterlagen benötigen Sie: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder, Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, Anwaltsvollmacht, ausgefüllte Formulare zum Versorgungsausgleich, Einigungen über Folgesachen (z. B. Sorgerecht).
Wie kann ich einen Scheidungsantrag beauftragen?
Möchten Sie selber Anträge stellen, müssen Sie selbst einen Rechtsanwalt beauftragen. Sie haben die Option, Ihre Scheidung einvernehmlich oder streitig abzuwickeln sowie die einvernehmliche Scheidung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu begleiten. Wann wird der Scheidungsantrag frühestens zugestellt?
Ist der Scheidungsantrag vorbehaltlos?
Wird Ihnen der Scheidungsantrag zugestellt, fordert Sie das Familiengericht auf, sich zu erklären, ob Sie der Scheidung zustimmen oder eigene Anträge zum Ablauf des Scheidungsverfahrens stellen möchten. Stimmen Sie dem Scheidungsantrag Ihres Ehepartners vorbehaltlos zu, benötigen Sie für Ihre Zustimmung keinen eigenen Rechtsanwalt.