Was benotigt ein Auslander fur den Aufenthalt in Deutschland?

Was benötigt ein Ausländer für den Aufenthalt in Deutschland?

Für den Aufenthalt in Deutschland benötigt ein Ausländer in der Regel einen der vorgenannten Aufenthaltstitel. Das Ausländergesetz, welches am 31.12.2004 außer Kraft gesetzt wurde und zum 01.01.2005 durch das Aufenthaltsgesetz ersetzt wurde, sah seinerzeit noch die Aufenthaltsgenehmigung vor.

Was ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU?

Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Dieser ist der Niederlassungserlaubnis im Großen und Ganzen gleichgestellt. Dieser dient ebenso der Verfestigung des Aufenthalts. Die Voraussetzungen sind quasi die gleichen wie bei der Niederlassungserlaubnis.

Ist der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ohne Begleitung vorzulegen?

Stellt der ausländische Vater eines deutschen Kindes den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ohne Begleitung durch die Kindesmutter, ist eine Bestätigung des Jugendamts über den Umgang mit dem deutschen Kind vorzulegen. Die Bestätigung des Jugendamtes darf bei Vorsprache nicht älter als 14 Tage sein.

Welche Aufenthaltstitel gibt es im Aufenthaltsgesetz?

Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum.

Ist die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung rechtmäßig?

Die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung an den Ehegatten eines Deutschen, der unter Verstoß gegen Visumsvorschriften eingereist ist, ist dann rechtmäßig, wenn sichergestellt ist, dass der Ausländer nach seiner Ausreise ohne Weiteres ein Visum erhält.

Was ist eine Aufenthaltsbefugnis in der BRD erlaubt?

Aufenthaltsbefugnis (hiermit wurde einem Ausländer der Aufenthalt in der BRD aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der BRD erlaubt, für den die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen war. Hierbei handelte es sich also um eine „schwache“ Aufenthaltsgenehmigung.

Ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu versagen?

In den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 26 Absatz 3 ist von der Anwendung des Absatzes 2 abzusehen. (4) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist zu versagen, wenn ein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 54 Absatz 1 Nummer 2 oder 4 besteht oder eine Abschiebungsanordnung nach § 58a erlassen wurde.

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