FAQ

Was benotigt man fur eine Zollanmeldung?

Was benötigt man für eine Zollanmeldung?

Für Zollanmeldungen zum Zolllagerverfahren sind keine Unterlagen nötig. Beförderungspapiere beziehungsweise Unterlagen über ein eventuell vorangegangenes Zollverfahren können auf der Grundlage von Art. 15 Abs. 1 UZK von der Zollstelle jedoch jederzeit verlangt werden.

In welcher Form wird eine Zollanmeldung abgegeben und was ist dafür erforderlich?

1 Unionszollkodex (UZK) ist die Zollanmeldung grundsätzlich mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung abzugeben. Ausnahmen dieses Grundsatzes sind durch die Europäische Kommission in der Delegierten Verordnung zum Unionszollkodex (DA) geregelt.

Wie geht eine Zollanmeldung?

Zollanmeldungen können elektronisch, schriftlich, mündlich oder durch eine als Zollanmeldung geltende Handlung abgegeben werden. Elektronische Zollanmeldungen werden in Deutschland mit Hilfe des IT-Verfahrens ATLAS abgegeben.

Wer meldet Zoll an?

Die Zollstelle nimmt die Zollanmeldung nur dann an, wenn auch die außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben eingehalten worden sind. Der Zollanmelder muss also bei Abgabe einer Zollanmeldung auch dafür sorgen, dass die außenwirtschaftsrechtlichen Einfuhrbestimmungen beachtet werden.

Was bedeutet Angaben zur Zollanmeldung?

Eine Zollanmeldung ist ein amtliches Dokument, in dem eingeführte oder ausgeführte Waren aufgelistet und Angaben dazu gemacht werden. Rechtlich gesehen ist eine Zollanmeldung die Handlung, durch die eine Person die Absicht bekundet, Waren in ein bestimmtes Zollverfahren überzuführen.

Welches Formular kann für die Abgabe einer Zollanmeldung verwendet werden?

Abgabe der Zollanmeldung Für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren bedarf es grundsätzlich einer schriftlichen Zollanmeldung ( Art . 205 ZK , aufgrund dessen die komplette Zollanmeldung EDV -unterstützt erstellt und mittels Laserdruck ausgedruckt werden kann.

Wann muss ich eine einfuhranmeldung machen?

Wann ist eine Einfuhranmeldung Pflicht? Eine Einfuhranmeldung ist für alle Wareneinfuhren Pflicht, unabhängig davon, ob bei der Einfuhr Zollabgaben anfallen oder nicht (dies gilt für Drittlandswaren, nicht für innergemeinschaftliche Verbringungen – also Lieferungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten).

Wie ist die Anmeldung zu einem Zollverfahren erforderlich?

Alle Waren, die in ein Zollverfahren übergeführt werden sollen, sind zu dem betreffenden Ver­fahren anzumelden. Die Anmeldung erfolgt durch die Abgabe einer Zollanmeldung bei einer Zollstelle. Diese Anmeldung muss alle für die Überführung in das beantragte Zollverfahren erforderlichen Angaben enthalten.

Wie müssen die Unterlagen für das Zollverfahren bereitgehalten werden?

Nach Art. 163 Zollkodex der Europäischen Union (UZK) müssen alle nach den Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem die Waren angemeldet werden, erforderlichen Unterlagen zum Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung im Besitz des Anmelders sein und für die Zollbehörden bereitgehalten werden (ergänzend hierzu Art. 15 Abs. 1 UZK).

Welche Unterlagen können von der Zollstelle verlangt werden?

Beförderungspapiere beziehungsweise Unterlagen über ein eventuell vorangegangenes Zollverfahren können auf der Grundlage von Art. 15 Abs. 1 UZK von der Zollstelle jedoch jederzeit verlangt werden. Sie haben eine De-Mail-Adresse des Zolls angeklickt.

Was sind die Unterlagen für die Zollwertermittlung?

Benötigte Unterlagen: 1 Handelsrechnung Grundlage der Zollwertermittlung 2 ggf. 3 Zollwertanmeldung (D.V.1) In ihr werden Angaben gemacht, die Auswirkungen auf den Zollwert der Ware haben bzw. 4 Unterlagen aus dem Bereich des Präferenzrechts oder einer anderen Sonderregelung (Art. Weitere Artikel…

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