Was besagt das Gleichheitsprinzip?

Was besagt das Gleichheitsprinzip?

Als Gleichheitsprinzip bezeichnet man den naturrechtlichen Grundsatz, alle Menschen gleich zu behandeln, wenn eine Ungleichbehandlung sich nicht durch einen sachlichen Grund rechtfertigen lässt. Auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften ist der Gleichheitssatz in den Art. 18 Abs.

Was versteht man unter dem Gleichheitsgrundsatz?

3 II und III GG: Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Gleichberechtigung von Mann und Frau); niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden; eine …

Was ist das Egalitätsprinzip?

Wenn man davon ausgeht, dass alle Menschen gleich sind (Egalitätsprinzip), resultiert aus dieser Verteilungsnorm eine vollkommen gleichmäßige Verteilung. Nach der Lehre des Utilitarismus ist die Aufgabe des Staates „das größte Glück der größten Zahl“ (Francis Hutcheson, Jeremy Bentham) anzustreben.

Was besagt das Gleichheitsprinzip der Gerechtigkeit?

Nach dem Prinzip der relativen Gleichheit sollte eine Person, die viel leistet, auch eine hohe Belohnung erhalten, während eine Person, die wenig leistet, eine geringere Belohnung erhalten sollte.

Was ist Einkommensnivellierung?

Unter Einkommensumverteilung werden Anderungen einer vorgegebe- nen Einkommensverteilung verstanden. Diese Anderungen sollen durch die Verwirklichung der beiden praktischen Forderungen: Einkommens- nivellierung und soziale Sicherung erreicht werden.

Was ist das Bedarfsdeckungsprinzip?

Das Bedarfsdeckungsprinzip ist eins der Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenkassen. Die GKV gewährt ihren Versicherten medizinisch notwendige Leistungen in dem Umfang, der den tatsächlichen Bedarf an medizinischer Versorgung deckt.

Was ist bedarfsgerechtigkeit Beispiel?

Bedarfsgerechtigkeit: Es bestehen Bedarfe, die (bspw. im Fall von Krank- heit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit) individuell durch marktmäßige Einkommenserzielung nicht gedeckt werden können; ohne staatliche Inter- vention wäre das Ziel der Bedarfsgerechtigkeit ver- letzt.

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