Was besagt das Jedermann-Festnahmerecht?
So besagt das Gesetz, welches die Grundlage des Jedermann-Festnahmerechts begründet, dass jemand „auf frischer Tat betroffen oder verfolgt“ oder wenn jemandes Identität nicht sofort festgestellt werden kann, festgenommen werden darf. Oft ist es aber nicht zweifelsfrei möglich, zu bestimmen, ob eine Straftat begangen wurde oder nicht.
Was ist eine vorläufige Festnahme?
Eine vorläufige Festnahme im Sinne des § 127 StPO kommt in Betracht, wenn eine Person unmittelbar während oder nach einer Straftat gestellt wird und Fluchtverdacht besteht oder die Identität des Täters nicht feststellbar ist. In anderen Fällen wird der Betroffene aufgrund eines Haftbefehls von der Polizei ausfindig gemacht und festgenommen.
Was ist das Festnahmerecht?
Demnach steht jedem die Möglichkeit offen, eine andere Person festzunehmen und sodann der Strafverfolgung zu übergeben. Festnahmerecht. (© Nito – Fotolia.com)
Was ist eine Festnahme oder Verhaftung?
Eine Festnahme oder Verhaftung sind Situationen, die für die meisten Menschen unbekannt sind. Wie soll ich mich verhalten, was kommt auf mich zu, und wie komme ich aus dieser Situation heraus – sind nur einige der Fragen, die den Betroffenen in diesem Augenblick durch den Kopf schießen.
Was soll der Staat für die Strafverfolgung übernehmen?
Nicht der Einzelne, sondern der Staat soll zentral die Verfolgung und Ahndung von Straftaten übernehmen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine entscheidende Ausnahme, nämlich das sogenannte Jedermann-Festnahmerecht. Dieses Recht dient der Effektivität der Strafverfolgung.
Wie ist das Festnahmerecht gedeckt?
Das Festnahmerecht berechtigt zunächst einmal jeden Einzelnen dazu einen Tatverdächtigen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit festzuhalten. Da sich der Tatverdächtige in der Regel dem Festhalten entziehen möchte, sind auch leichte Körperverletzungen und Sachbeschädigungen vom Festnahmerecht gedeckt.
Was ist maßgeblich für ein Festnahmerecht?
Maßgeblich für die Annahme eines Festnahmerechts ist das Vorliegen einer „Tat“. In diesem Zusammenhang wird darüber gestritten, ob tatsächlich eine Tat vorliegen muss oder ob ein bloßer Tatverdacht ausreicht.