Was beschreibt Art 10 Post und Fernmeldegeheimnis?
Art. 10 GG schützt den Bürger vor Eingriffen in sein Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Hierzu gewährleistet die Norm eine Freiheitssphäre, in die Hoheitsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen dürfen. Diese Sphäre wird als Schutzbereich bezeichnet.
Was bedeutet Brief Post und Fernmeldegeheimnis?
Das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis schützt den Austausch von Nachrichten zwischen einem Sender und einem Empfänger. Das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis schützt schriftliche Nachrichten, Nachrichten über das Internet oder über das Telefon. Auch der Inhalt von Paketen und Päckchen ist geschützt.
Was ist ein österreichisches Verfassungsrecht?
1Österreichisches Verfassungsrecht Die Verfassung eines Staates regelt die wichtigsten Angelegenheiten des Landes. In unserer Verfassung ist die Gewaltenteilung festgelegt, die besagt, dass die Staatsgewalt in die gesetzgebende, die ausführendeund die Recht sprechende Gewaltgeteilt wird.
Was ist das Verfassungsrecht in Deutschland?
Das Verfassungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts umfasst die Regelungen, welche die Staatorganisation und die Grundrechte in Deutschland betreffen. Die Verfassung steht als elementare Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland an der Spitze der Normenhierarchie und geht somit allen anderen Gesetzen vor.
Was sind die Grundrechte im Verfassungsrecht?
Sie werden im Verfassungsrecht insbesondere als Abwehrrechte des Bürgers gegen Eingriffe des Staates verstanden. Ausgangspunkt aller Grundrechte ist dabei die Würde des Menschen in Art. 1 GG, welche durch die anderen Grundrechte konkretisiert wird und im Verfassungsrecht stets die Grenze staatlicher Eingriffe ist.
Was ist die Rechtsstaatlichkeit im Verfassungsrecht?
Die Rechtsstaatlichkeit als wichtiges Prinzip im Verfassungsrecht besagt Folgendes: Die Gesetzgebung ist an die Verfassung gebunden. Gesetze dürfen nicht willkürlich verabschiedet werden. Die Politik ist ebenso an Recht und Gesetz gebunden wie die Formen der Staatsgewalt. Das sind die vollziehende Gewalt, die Verwaltung und die Rechtsprechung.