Was beträgt die Terminsgebühr bei der Scheidung?
Berechnung der Terminsgebühr. Die Terminsgebühr beträgt bei der Scheidung grundsätzlich 1,2 Gebührensätze. Eine 1,0-Gebühr bei einem Verfahrenswert von 32.600 Euro beträgt 1.036 Euro (§13 RVG). Die Terminsgebühr berechnet sich daher wie folgt: 1,2 × 1.036 = 1.243,20 Euro .
Welche Kostenarten sind im Scheidungsverfahren zu beachten?
Generell sind folgende Kostenarten im Scheidungsverfahren zu differenzieren: Die Scheidungskosten richten sich u.a. nach dem Einkommen der Eheleute. Die Gebühren für Rechtsanwälte richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einer Scheidung dürfen die Kosten vom Anwalt also nicht “wie es ihm beliebt” abgerechnet werden.
Wie sind die tatsächlichen Kosten bei der Scheidung ermittelt?
Das System zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten bei Scheidung ist dann sowohl für die Rechtsanwaltsgebühren als auch für Gerichtskosten gleich: Steht der Gegenstandswert bzw. Streitwert (Verfahrenswert) fest, ist die für diesen Wert geltende Gebühr aus den jeweiligen gesetzlichen Tabellen zu entnehmen.
Was ist der Verfahrenswert für eine Scheidung?
Neben den Einkommensverhältnissen spielt auch das Vermögen der Ehegatten eine Rolle für die Höhe des sogenannten Verfahrenswerts. Aus dem Verfahrenswert berechnen sich für die Scheidung die Anwaltskosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie die Gerichtskosten gemäß dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).
Was beträgt die Verfahrensgebühr für das Scheidungsverfahren?
Die Verfahrensgebühr beträgt bei der Scheidung grundsätzlich 1,3 Gebührensätze. Eine 1,0-Gebühr bei einem Verfahrenswert von 32.600 Euro beträgt 1.036 Euro (§13 RVG). Somit ergibt sich die Verfahrensgebühr wie folgt: 1,3 × 1.036 = 1.346,80 Euro. Terminsgebühr für das Scheidungsverfahren
Welche Verfahrenskosten berechnen sich für die Scheidung?
Aus dem Verfahrenswert berechnen sich für die Scheidung die Anwaltskosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie die Gerichtskosten gemäß dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Der Scheidungskosten-Rechner berücksichtigt ebenso, ob ein Versorgungsausgleich im Zuge des Scheidungsprozesses durchgeführt werden soll.