Was bezeichnet man als Drittstaaten?
Drittstaaten sind alle Staaten, die kein Mitglied der EU sind. Das EWR -Abkommen erstreckt sich nicht auf alle Bereiche des Binnenmarkts oder andere politische Maßnahmen der EU (insbesondere nicht auf den Bereich der Zollunion).
Warum sagt man Drittland?
Der Begriff Drittland oder auch Drittstaat bezeichnet im Völker-, Integrations- und Zollrecht alle Länder, die im Rahmen eines Vertrags nicht Vertragspartei sind. So gelten zum Beispiel aus Sicht der Europäischen Union jene Staaten als Drittstaaten oder Drittländer, die nicht Mitglied der EU sind, wie etwa die USA.
Was sind die Drittstaaten?
Gelistete Drittländer
- Andorra.
- Färöer.
- Gibraltar.
- Grönland.
- Island.
- Liechtenstein.
- Monaco.
- Norwegen.
Was ist der Drittstaat?
(© Denys Rudyi – Fotolia.com) Der Begriff Drittstaat (auch Drittland) bezeichnet im internationalen Recht allgemein einen Staat, der einen völkerrechtlichen Vertrag nicht unterzeichnet hat und somit keine Vertragspartei ist.
Was ist der Drittstaat im internationalen Recht?
Der Begriff Drittstaat (auch Drittland) bezeichnet im internationalen Recht allgemein einen Staat, der einen völkerrechtlichen Vertrag nicht unterzeichnet hat und somit keine Vertragspartei ist. Mit Blick auf die Europäische Union [EU] sind Drittstaaten bzw. Drittländer grundsätzlich solche Statten, die keine Mitglieder der EU sind.
Welche Staaten werden als Drittstaaten definiert?
Diese Staaten werden von § 26a Asylgesetz [AsylG] als „sichere Drittstaaten“ definiert. Anwaltstipp: Im deutschen Zollrecht bezeichnet der Begriff Drittstaat gemäß § 2 Absatz 8 Außenwirtschaftsgesetz [AWG] wiederum Staaten, die außerhalb des Zollgebietes der Europäischen Union liegen, mit der Ausnahme von Helgoland.
Was ist ein Drittstaat im Deutschen Zollrecht?
Anwaltstipp: Im deutschen Zollrecht bezeichnet der Begriff Drittstaat gemäß § 2 Absatz 8 Außenwirtschaftsgesetz [AWG] wiederum Staaten, die außerhalb des Zollgebietes der Europäischen Union liegen, mit der Ausnahme von Helgoland.