Was bezuschusst die Pflegekasse?
Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) haben, können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen. Wohn-Pflege-Gemeinschaft), kann je pflegebedürftiger Person ein Zuschuss von bis zu 4.000 € beantragt werden.
Welche Zuschüsse gibt es für Pflegebedürftige?
Pflegegeld bis zur Höhe von monatlich 728 Euro. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen bis zur Höhe von 125 Euro. Sachleistungen für ambulante Pflegedienste bis zur Höhe von monatlich 1.612 Euro. Bezuschussung einer Tages- oder Nachtpflege bis zur Höhe von monatlich 1.612 Euro.
Wann zahlt Pflegekasse Badumbau?
Wenn Sie einen Pflegegrad (eine Pflegestufe) haben, übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss für den Badumbau von bis zu 4.000 Euro. Achtung: Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann jeder den Zuschuss beantragen und zwar bis maximal 16.000 Euro pro Maßnahme.
Was gehört zur wohnumfeldverbesserung?
Beispiele bezuschussungsfähiger Maßnahmen. Einbau einer Dusche, Einbau und Anbringung von Treppenliften, Türverbreiterungen, Installation von Wasseranschlüssen, Ein- und Umbau von Mobiliar entsprechend den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen.
Welche Zuschüsse gibt es bei Pflegegrad 3?
Pflegegeld: 545 Euro pro Monat (bei der häuslichen Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte) Pflegesachleistungen: 1.298 Euro pro Monat (bei der professionellen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst) Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr (bis zu sechs Wochen)
Was fällt unter wohnraumanpassung?
Ziel einer Wohnraumanpassung ist, einer pflegebedürftigen Person das selbständige Leben in ihrem Zuhause zu erleichtern und eine Überforderung von Pflegepersonen zu verhindern. Laut Pflegekasse handelt es sich bei einer Wohnraumanpassung um eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes von Pflegebedürftigen.