Was bietet die Einbürgerung an?
Die Einbürgerung bietet Ihnen politische Partizipation, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
Wie können sie sich einbürgern lassen?
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich einbürgern lassen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Einbürgerung bietet Ihnen politische Partizipation, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe.
Wie können sie einen Antrag zur Einbürgerung stellen?
Ab Ihrem 16. Geburtstag (§ 37 Staatsangehörigkeitsgesetz) können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen. Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie bei: der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Was bieten die Bundesländer für die Einbürgerung an?
Zum Teil bieten die Bundesländer auch Kurse zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest an. Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Einbürgerungsbehörde. Wenn Sie für die Einbürgerung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen, können Sie einen Integrationskurs besuchen und das „Zertifikat Integrationskurs “ erwerben.
Was können sie durch die Einbürgerung wählen?
Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger. Sie können dann in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.
Welche Behörden sind für ihre Einbürgerung zuständig?
Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie bei: der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde den Jugendmigrationsdiensten (JMD)