Was brauche ich für ein Kfz-Gutachten?
Checkliste der benötigten Daten für den Kfz-Gutachter:
- Fahrzeugschein Ihres PKWs.
- Unfallbericht inklusive Unfallskizze.
- Kennzeichen des Unfallgegners.
- Datum des Schadenereignis.
- Name und Anschrift der gegnerischen Versicherung.
- Informationen zu Vor- und Altschäden.
- Serviceheft und Wartungsberichte.
- Nachweis evtl.
Was macht ein Sachverständiger Kfz?
Der Kfz-Sachverständige nimmt die Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, genau unter die Lupe und erstellt ein Unfallgutachten. Dafür dokumentiert er sämtliche Mängel, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, und schätzt den nötigen Aufwand für eine Reparatur.
Wie läuft ein Kfz-Gutachten ab?
Der Kfz-Sachverständige schaut sich nach Terminabsprache den Unfallwagen an, sichert Beweise, macht Fotos, nimmt den kompletten Unfall samt Schäden auf. Wie gesagt: Der ganze Vorgang ist für Sie quasi gratis, sämtliche Kfz-Gutachten Kosten in Verbindung mit dem Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflicht.
Wann KFZ Gutachter einschalten?
Die klassische Situation für die Beauftragung eines Schadengutachtens ist der unverschuldete Unfall, also auch ein Haftpflichtschaden. Dann muss der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz aufkommen.
Wer beauftragt KFZ Gutachter?
Wer beauftragt das Sachverständigengutachten? Der Geschädigte hat im Haftpflichtfall das Recht, einen Gutachter nach seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Schadensgutachten trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Wie viel kostet ein Gutachten?
Dabei setzen sich die Kosten, die ein Sachverständiger erheben kann, aus mehreren Komponenten zusammen. Zunächst fällt ein Grundhonorar an, welches zwischen 120 Euro und 1.500 Euro liegen kann, je nach Schadenshöhe. Darüber hinaus sind Nebenkosten zu zahlen, wie Porto, Telefonate oder Fahrten.
Was kostet ein Gutachten bei der Dekra?
Erstellt beispielsweise die DEKRA für einen Gebrauchtwagen ein Gutachten, liegt der Preis für den sogenannten “Technik Check” – das ist die Grundprüfung – bei etwa 49 Euro. Die beiden zusätzlichen Checks schlagen mit jeweils etwa 30 Euro zu Buche. Für eine Probefahrt muss ein weiterer Aufschlag einkalkuliert werden.
Wie wird ein Sachverständiger bezahlt?
Wer bezahlt den Gutachter? In der Regel zahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Gutachter. Das ist allerdings nur der Fall, wenn die Schadenssumme die Bagatellgrenze überschreitet. Nicht für jeden kleinen Kratzer muss also gleich ein Gutachten vom Unfall angefertigt werden.
Was passiert nach einem Gutachten?
Bei einem Unfall, an dem der Geschädigte keine Mitschuld trägt, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers das Gutachten für das Fahrzeug des Geschädigten. Auch wenn der Geschädigte nach einem Unfall einen unabhängigen Gutachter bestellt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers.