Was brauche ich für einen Berechtigungsschein?
Sie können den Beratungshilfeschein selbst direkt beim zuständigen Amtsgericht beantragen oder. den Antrag auf Erteilung von einem Berechtigungsschein für die Beratungshilfe über den gewählten Anwalt an das zuständige Gericht senden lassen.
Was kostet ein Berechtigungsschein?
Die Beratungshilfe und auch der Berechtigungsschein sind bei den Amtsgerichten kostenlos. Bei den Beratungspersonen ist eine Beratungshilfe mit 15 € kostenpflichtig. Auf diese 15 € kann aber die Beratungsperson verzichten.
Wo bekommt man einen Berechtigungsschein her?
Ein Wohnberechtigungsschein wird meist vom Sozialamt oder Wohnungsamt ausgestellt. In größeren Städten mit verschiedenen Bezirksämtern gibt es häufig auch eine bestimmte Abteilung für Wohnraumversorgung.
Für wen gibt es einen Wohnberechtigungsschein?
Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben all diejenigen Personen, die einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland begründen können. Hinzu kommt, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden darf. Diese wird von den einzelnen Bundesländern selbst festgelegt.
Wann steht mir ein beratungsschein für einen Anwalt zu?
Der Beratungsschein kann nur dann ausgestellt werden, wenn es sich (noch) um ein außergerichtliches Verfahren handelt. Wurde bereits ein Gericht involviert, ist die Beratungshilfe nicht mehr möglich. Bedürftigen Personen steht dann aber die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nach § 114 Zivilprozessordnung zu.
Wo bekomme ich einen Berechtigungsschein für einen Anwalt?
Der Beratungsschein ist ein Schriftstück des Amtsgerichtes. Mit diesem erhalten berechtigte Personen nahezu kostenlos Beratung von einem Rechtsanwalt oder einer sonstigen Beratungsperson. Berechtigt sind bedürftige Personen mit geringem oder keinem Einkommen und Vermögen. Die Beratungshilfe muss erforderlich sein.
Wann steht mir Beratungshilfe zu?
Personen, die aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten für Beratung und außergerichtliche Vertretung selbst zu entrichten, können in Deutschland Beratungshilfe beantragen.