Was brauche ich um ein Auto in Frankreich anzumelden?
Welche Unterlagen muss ich für die Anmeldung meines Fahrzeuges in Frankreich vorlegen?
- Der Nachweis über die französische „Contrôle technique“ (Technische Untersuchung des Fahrzeuges) oder die deutsche Bescheinigung zur gültigen Hauptuntersuchung.
- Der Kaufvertrag oder die Rechnung.
- Deutsche Zulassungspapiere.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer in Frankreich?
Frankreich. Frankreich nutzt zur Berechnung der Kfz-Steuer die Höhe der CO2-Emissionen. Für Privatautos muss ein jährlicher Pauschalbetrag von 160 Euro gezahlt werden, wenn sie mehr als 190 g CO2/km ausstoßen.
Was ist eine EU Zulassung Auto?
Bei einem EU-Import handelt es sich um einen Neuwagen, der in einem anderen Land der Europäischen Union auf den Markt gebracht wird. Für den tatsächlichen Verkauf findet allerdings ein Transport nach Deutschland statt.
Wie erfolgt die Zulassung von Fahrzeugen in Frankreich?
1. Zuständige Stelle Die Zulassung von Fahrzeugen erfolgt in Frankreich aus-schließlich online über die Homepage der Agence nationale des titres sécurisés (ANTS), www.ants.gouv.fr. Nur diese Stelle kann die Zulassungsbescheinigung (certificat d’immatriculation, auch als „carte grise“ bezeichnet) ausstellen.
Welche EU-Vorschriften gibt es für die Zulassung von Fahrzeugen?
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften über die Zulassung von Fahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern brauchen Sie keine Zulassungssteuern für Ihr Auto zu bezahlen, wenn Sie dauerhaft dorthin ziehen und Ihr Auto mitbringen.
Welche Vorschriften gelten für die Fahrzeugzulassung in einem EU-Land?
Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen, gelten für die Fahrzeugzulassung besondere Vorschriften – je nachdem, ob Sie vorübergehend oder dauerhaft dort leben möchten, je nach Aufenthaltsdauer und je nach Land, in das Sie ziehen. Die meisten Vorschriften für die Zulassung von Autos gelten auch für Anhänger.
Was sind die medizinischen Hinweise für die Einreise nach Frankreich?
Medizinische Hinweise. Impfschutz Für die Einreise nach Frankreich sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.