Was brauche ich um mein Kind anzumelden?
Geburtsurkunde (Wahl Name/Familienname für das Kind)
- Geburtsbescheinigung der Klinik.
- Kopie der Personalausweise der Eltern.
- Geburtsurkunden der Eltern und vorheriger Kinder.
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch.
Wo muss das Baby angemeldet werden?
In der Regel gibt das Standesamt die Info über die Geburt Ihres Kindes automatisch an das Einwohnermeldeamt weiter. Wenn Sie sicher gehen wollen, sollten Sie dort anrufen und nachfragen. Beim Einwohnermeldeamt können Sie auch einen Kinderreisepass für Ihren Nachwuchs beantragen.
Wann werden die Kinderfreibeträge gebildet?
Lebensjahr bereits vollendet haben, wird auf Antrag und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch das Finanzamt die Zahl der Kinderfreibeträge gebildet. Weicht die Zahl der Kinderfreibeträge von den tatsächlichen Verhältnissen zu Ihren Gunsten ab, müssen Sie die ELStAM von Ihrem Finanzamt ändern lassen.
Wie wird die Zahl der Kinderfreibeträge geändert?
Die Zahl der Kinderfreibeträge ist Bestandteil der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Wenn sie geändert werden soll, müssen Sie dies bei Ihrem Finanzamt beantragen. Eltern werden entweder durch Kindergeld oder durch Freibeträge steuerlich entlastet.
Kann der Arbeitgeber den Kinderfreibetrag ändern?
Dies ist aber nicht so. Obwohl der Arbeitgeber natürlich durch die Änderung des Kinderfreibetrags von einem zusätzlichen Kind erfährt, erfolgt die Kinderfreibetrag Änderung immer beim Finanzamt.
Wie lange reicht der Antrag für die Rente für Kinder?
Für die Rente reicht der Antrag auch noch mit 60, allerdings ist ohne Kinder jede der unzähligen Renteninformationen, die Sie jährlich bekommen „grottenfalsch“ (wollen Sie jährlich eine perfekte Renteninfo, müssen Sie halt jährlich melden dass „die Kinder bis heute erzogen werden“).