Was brauche ich zum Heiraten in der Schweiz?

Was brauche ich zum Heiraten in der Schweiz?

Ihr habt euch verlobt und wollt in der Schweiz heiraten. Sehr schön. Wir gratulieren von ♥ Aber was brauche ich zum Heiraten in der Schweiz überhaupt? Wir beantworten eure Fragen. Braut und Bräutigam müssen das 18. Altersjahr vollendet haben und urteilsfähig sein.

Was ist für eine Heirat mit einem Ausländer maßgebend?

Für eine Heirat mit einem Ausländer ist nicht nur das in Deutschland herrschende Recht maßgebend, sondern auch die rechtlichen Bestimmungen des Heimatlandes des Ehepartners müssen bei der Eheschließung berücksichtigt werden.

Welche Vorbereitungen müssen für die internationale Heirat getroffen werden?

Damit der Lebenstraum auch wie gehofft in Erfüllung geht, müssen für die internationale Heirat jedoch umfassende Vorbereitungen getroffen werden. Dazu gehört unter anderem eine Vielzahl an Dokumenten, die rechtzeitig vor der Hochzeit mit der oder dem Liebsten angefordert und ausgefüllt werden müssen.

Ist die Braut oder der Bräutigam nach der Heirat in Deutschland?

Auch wenn die Braut oder der Bräutigam nach der Heirat nicht in Deutschland leben möchte, wird für die Hochzeit zwingend eine Aufenthaltserlaubnis benötigt. Bei Ausländern, die bereits durch ein Studium in Deutschland oder als Arbeitnehmer über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen, wird das Visum natürlich nicht benötigt.

Wie müssen die Verlobten die Ehe in der Schweiz eingehen?

Die Verlobten müssen vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten bzw. auf der Schweizer Vertretung im Ausland persönlich erklären, dass sie sämtliche Ehevoraussetzungen erfüllen. Um die Ehe in der Schweiz eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18.

Ist die Ehe in der Schweiz verboten?

Um die Ehe in der Schweiz eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Im Weiteren dürfen sie nicht in einem engen Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Insbesondere ist die Eheschliessung zwischen zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern verboten.

Was wird für die Einreise in die Schweiz benötigt?

Zum Teil wird für die Einreise in die Schweiz zum Zwecke der Eheschliessung ein Visum benötigt. Das Visumsgesuch kann bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland eingereicht werden, welche es via das Bundesamt für Migration BFM an die zuständige kantonale Migrationsbehörde weiterleitet.

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