Was braucht der Glaubiger zum Exekutionstitel?

Was braucht der Gläubiger zum Exekutionstitel?

Damit der Gläubiger seine Forderung gerichtlich eintreiben und Exekution gegen die Schuldnerin/den Schuldner führen kann, braucht er einen Exekutionstitel. Ein solcher Titel kann z. B. das Urteil bzw. der Vergleich eines Gerichtes, ein Bescheid einer Behörde oder auch ein vollstreckbarer Notariatsakt sein.

Wie darf die Exekution bewilligt werden?

(1) Die Exekution darf nur bewilligt werden, wenn aus dem Exekutionstitel – im Fall des § 308a Abs. 5 im Zusammenhalt mit einer Entscheidung nach § 292g – nebst der Person des Berechtigten und Verpflichteten auch Gegenstand]

Wie ist das Exekutionsgericht festzusetzen?

Das Exekutionsgericht setzt auf Antrag des Verpflichteten die Höhe des Ersatzes fest. Die Kosten des Einspruchs sind mit mindestens Euro 20,- festzusetzen. Weißt der Verpflichtete höhere Kosten nach, so sind diese festzusetzen.

Wann ist die Bewilligung und zum Vollzug der Exekution zuständig?

(1) Zur Bewilligung und zum Vollzug der Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung auf das bewegliche Vermögen ist, soweit nichts anderes bestimmt wird, das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel die Person, gegen die Exekution geführt werden soll (verpflichtete Partei), ihren allgemeinen Gerichtsstand hat.

Wann muss ein Gläubiger zu Gericht gehen?

Auf dieser Seite finden Sie: Bevor ein Gläubiger zu Gericht gehen kann, um seine Forderung zu klagen, muss erst Terminverlust eintreten. Bei einem Kredit z. B. tritt Terminverlust dann ein, wenn die Ratenzahlung nicht wie vereinbart eingehalten wurde. Ist das der Fall, so wird der Kredit „fällig gestellt“.

Welche Gefahr besteht mit der Führung eines Gerichtsprozesses?

Diese Gefahr besteht auch, wenn man eine schriftliche Anordnung des Gerichts missversteht, die Vorladung nicht abholt, eine Frist verpasst oder einen Kostenvorschuss nicht rechtzeitig leistet. Kurzum: Als Laie ist man mit der Führung eines Gerichtsprozesses schlicht überfordert.

Ist ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt möglich?

Ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt ist überall dort möglich, wo sich aus dem Gesetz kein Anwaltszwang ergibt. Dort, wo ein Rechtsanwalt zwingend vorgesehen ist, können bestimmte Rechtshandlungen auch nur durch diesen vorgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, sind diese rechtlich unwirksam und werden vom Gericht nicht zur Kenntnis genommen .

https://www.youtube.com/watch?v=OvzR7738kUA

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