Was braucht ein Verkehrstüchtiges Fahrrad?
Mindestanforderungen laut StVZO:
- zwei voneinander unabhängige Bremsen (Hand- und Rücktrittbremse): eine für jedes Rad.
- eine laute Klingel (keine Hupe!)
- eine Lampe, vorne.
- ein weißer Reflektor, vorne.
- ein roter Rückstrahler.
- ein roter Reflektor, hinten.
Was darf ich vor dem Losfahren mit dem Fahrrad nicht vergessen?
Vorder- und Rücklicht sowie die Bremsen müssen unbedingt funktionieren. Eine Klingel sollte nie fehlen, um andere Verkehrs- teilnehmer warnen zu können. Zur Vorbeugung gegen Kopfverletzungen sollte man immer einen Helm tragen.
Welches Fahrradteil darf sich nicht bewegen?
Da der Fahrradsattel den Großteil deines Gewichts trägt, ist es wichtig, vor der Fahrt zu prüfen, ob er ordnungsgemäß befestigt ist. Versuche, den Sattel und die Sattelstütze im Rahmen zu drehen und die Sattelspitze nach oben und nach unten zu neigen. Dabei darf er sich nicht bewegen oder locker sein.
Wann braucht man ein Fahrrad Licht?
Tagsüber müssen sie nicht mitgeführt werden. Bei schwierigen Sichtverhältnissen kann es aber auch tagsüber nötig sein, Licht zu benutzen – etwa bei Regen. Daher ist es besser, eine Lichtanlage mit LED-Beleuchtung, die von einem Nabendynamo mit Strom versorgt wird, zu nutzen.
Wann brauche ich Licht am Fahrrad?
Sie ist durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) weiter liberalisiert worden: Abnehmbare Scheinwerfer und Rückleuchten müssen tagsüber nicht mehr mitgeführt werden. Sie sind erst während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, zu benutzen (§ 17 Abs. 1 StVO).
Was kostet Fahrrad fahren ohne Licht?
Hier gibt es alle Bußgelder in der Übersicht
| Tatbestand | Bußgeld | Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung |
|---|---|---|
| Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt | 20 Euro | 35 Euro |
| Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit | 15 Euro | – |