Was braucht man alles fur eine GmbH?

Was braucht man alles für eine GmbH?

GmbH Gründung: Voraussetzungen

  • Eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen als Gründer.
  • Mindesteinlagen von insgesamt 12.500 Euro.
  • Stammkapital von mindestens 25.000 Euro.
  • Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages.
  • Eintragung in das Handelsregister.

Welche Ausbildung braucht man als Unternehmer?

Um Ihrem Unternehmen zu einem erfolgreichen Start zu verhelfen werden Sie jedoch eine solide Vorbildung benötigen. Ein Abschluss in Betriebswirtschaftslehre kann Ihnen die Fähigkeiten und das nötige Fachwissen vermitteln, um Ihr unternehmerisches Vorhaben zu verwirklichen.

Kann man eine GmbH auch allein gründen?

Wenn Sie alleine gründen und bei der Wahl der Rechtsform die Haftung beschränken wollen, dann können Sie die Ein Personen GmbH wählen. Das Mindeststartkapital beträgt bei der Ein Personen GmbH allerdings 25.000 €.

Welche Dokumente benötigen sie für ein Kapitalkonto in Deutschland?

Um als Kapitalgesellschaft ein Geschäftskonto in Deutschland zu eröffnen, benötigen Sie folgende Dokumente: ☑️ Notariell beglaubigtes Musterprotokoll/beglaubigte Satzung inkl. Gesellschafterliste ☑️ Apostille oder Legalisation bei ausländischen Ausweisen (inkl. Angaben zu Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Staatsangehörigkeit)

Welche Unterlagen benötigen sie zur Eröffnung eines Girokontos?

Zur Eröffnung eines Girokontos bei einer in Deutschland ansässigen Bank benötigen Sie folgende Unterlagen: ☑️ Apostille oder Legalisation bei ausländischem Ausweis (inkl. Angaben zu Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Staatsangehörigkeit)

Wie können sie ihr Geschäftskonto eröffnen?

Sie können Ihr Geschäftskonto entweder bei einer Direkt- oder einer Filialbank eröffnen. Eine Direktbank besitzt keine für Kunden besuchbare Niederlassung, insofern muss die Kommunikation hier telefonisch, postalisch und/oder online erfolgen.

Was benötigen sie für eine Vertretung bei der Kontoeröffnung?

Falls Sie sich jedoch vertreten lassen möchten, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht für die Vertretungsperson plus Apostille bzw. Legalisation für die entsprechende Vollmacht, falls diese im Ausland erstellt und beglaubigt wurde. Jedoch akzeptiert nicht jede Bank eine Vertretung bei der Kontoeröffnung.

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