Was braucht man alles für eine Insolvenz?
Die banalste der Voraussetzungen zur privaten Insolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Schulden allein reichen nicht aus: Der Betroffene muss auch außerstande sein, diese zu bezahlen. Er darf also keine Vermögenswerte – etwa Immobilien oder Lebensversicherungen – besitzen.
Was für Unterlagen braucht man für eine Privatinsolvenz?
Einerseits benötigen Sie diejenigen Dokumente, die Ihr Einkommen und Vermögen belegen, etwa Gehaltsabrechnungen. Andererseits sollten Sie relevante Verträge sowie Rechnungen und Mahnungen Ihrer Gläubiger bereithalten – also diejenigen Unterlagen, die Ihre Schulden dokumentieren.
Was tun bei Insolvenzantrag?
Erste Schritte
- Gehaltsnachweise prüfen und Unregelmäßigkeiten umgehend schriftlich beim Arbeitgeber anzeigen.
- Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur beantragen.
- Ausstehende Beträge beim Insolvenzverwalter anmelden.
- Bei einer Kündigung unverzüglich Arbeitslosengeld beantragen.
Wer füllt den Insolvenzantrag aus?
Generell ist für den Insolvenzantrag das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk sich der ständige Wohnsitz des Schuldners befindet. Für Geschäftsführer eines Unternehmens ist zu beachten, dass bei Überschuldung sowie bei bestehender Zahlungsunfähigkeit eine Insolvenzantragspflicht besteht.
Was muss bei der Insolvenz beantragen werden?
Insolvenz beantragen. Was muss beachtet werden? Den Antrag auf Eröffnung der Insolvenz, können Sie bei der Privatinsolvenz erst stellen, wenn Sie einen außergerichtlichen Einigungsversuch ( Gläubigervergleich) unternommen haben.
Wie können Selbstständige eine private Insolvenz anmelden?
Selbstständige können in der Regel keine private Insolvenz anmelden. Sie müssen die sogenannte Regelinsolvenz durchlaufen. Jedoch können ehemalige Selbstständige einen Privatinsolvenzantrag stellen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen, welche in § 304 der Insolvenzordnung (InsO) festgehalten sind, erfüllen:
Ist die Privatinsolvenz erforderlich?
Sollte die Privatinsolvenz erforderlich sein sollten Sie den Vergleich durch eine Schuldnerberatung durchführen lassen. Wenn für Sie das Regelinsolvenzverfahren zutreffend ist muss der Vergleich nicht durchgeführt werden und die ersten beiden Punkte der erforderlichen Unterlagen fallen weg.
Ist die Insolvenz eines Schuldners eröffnet?
Wurde die Insolvenz eines Schuldners eröffnet, müssen sie sich nicht an das zuständige Insolvenzgericht, sondern an den Insolvenzverwalter wenden. Die Forderungsanmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Es gibt keinen Zwang, einen bestimmten Vordruck zu verwenden.