Was braucht man für Bildungsurlaub?
Für einen Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet) muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben. Darauf haben die Beschäftigten (in 14 von 16 Bundesländern) einen gesetzlichen Anspruch.
Hat man Anspruch auf Weiterbildungsurlaub?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf Bildungsurlaub, der Arbeitgeber muss Ihnen also bezahlten Urlaub geben, der nicht auf Ihre normalen Urlaubstage angerechnet wird. In dieser Zeit muss der Arbeitgeber keinen Bildungsurlaub genehmigen.
Wem steht Bildungsurlaub zu?
Wer kann Bildungsurlaub beantragen? Berechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist. Allerdings gilt der Rechtsanspruch nur dann, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat. Auszubildende können in NRW Bildungsurlaub für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung beantragen.
Kann Bildungsurlaub übertragen werden?
Du kannst Deinen Anspruch auf Bildungsurlaub übertragen, d.h. Du schiebst Deinen Anspruch in das nächste Kalenderjahr. Dies geht mitunter nur, wenn die Freistellung vom Arbeitgeber abgelehnt oder widerrufen worden ist.
Kann genehmigter Bildungsurlaub nachträglich widerrufen werden?
Nein. Wenn der Arbeitgeber den Urlaub einmal genehmigt hat, ist er an seine Zustimmung gebunden und kann sie nicht widerrufen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur im absoluten Notfall möglich, also bei einem unvorhersehbaren, existenzgefährdenden Ereignis.
Kann man Bildungsurlaub splitten?
Öfter gebe es wohl eine Stückelung beispielsweise in dreimal drei Tage. In Nordrhein-Westfalen können Mitarbeiter ihren Bildungsurlaub ebenfalls aufteilen. In Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt können Arbeitnehmer den Bildungsurlaub grundsätzlich nicht aufteilen.