Was braucht man für die Einladung nach Deutschland?
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass/ bei EU- oder deutschen Staatsangehörigen auch Personalausweis.
- Arbeits- und Verdienstbescheinigung oder sonstiger Nachweis vorliegender Bonität (siehe auch unser Hinweisblatt Verpflichtungserklärung)
- Datenblatt der Person, die eingeladen werden soll. (
Wie schreibe ich eine Einladung für Visum?
Die Schengen-Visum Einladung muss auf jeden Fall folgende Informationen aufweisen: Vollständiger Name, Adresse und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des Einladenden oder der einladenden Firma. Vollständiger Name des Eingeladenen, sowie dessen Adresse und Geburtsdatum. Begründung des Besuchs/Geschäftsbesuchs.
Wie kann ich einen Ausländer nach Deutschland einladen?
Wenn Sie Freunde oder Verwandte aus dem Ausland (visumpflichtig) zu einem Besuch nach Deutschland einladen möchten, wird zur Beantragung des Touristenvisums eine Verpflichtungserklärung von Ihnen benötigt. Sie können diese Leistung auch online beantragen.
Wie kann ich einen Türken nach Deutschland einladen?
Planen Sie eine Einreise von der Türkei nach Deutschland, um Familie oder Freunde zu besuchen, dann handelt es sich um ein Besuchervisum. In diesem Fall ist ein Einladungsschreiben nötig, was beim Visumantrag mit eingereicht wird. Die Einladung kann in einfacher Schriftform ausgesprochen werden.
Wie lade ich einen Ausländer nach Deutschland ein?
Wenn Sie jemanden aus dem Ausland einladen möchten, der für die Einreise ein Visum benötigt, müssen Sie eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthalts des Besuchers für alle der öffentlichen Hand evtl. entstehenden Kosten aufzukommen.
Wie kann man jemanden aus dem Ausland einladen?
Für die Einladung von Freunden und Verwandten zu einem Besuchsaufenthalt aus einem visapflichtigen Land in die Bundesrepublik Deutschland ist es in der Regel erforderlich, dass die Gastgeberin/der Gastgeber eine Verpflichtung gemäß § 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gegenüber der für sie/ihn zuständigen …