Was braucht man für rehasport?
Voraussetzungen Rehasportanbieter
- Man muss bei seinem zuständigen Behindertensportverband offiziell zertifiziert sein.
- Die angebotene Trainingsfläche muss mindestens 5m² Platz pro Rehasportler bieten.
- Ein qualifizierter Übungsleiter (mit Lizenz B Rehabilitationssport) muss das Gruppentraining leiten.
Wie lange gilt ein Rezept für rehasport?
Nach Erhalt der Genehmigung muss innerhalb von sechs Monaten mit dem Rehabilitationssport begonnen werden, ansonsten verliert der genehmigte Antrag seine Gültigkeit. Hier gilt es zu beachten, dass Wartezeiten auf Sie zukommen können.
Wie lange dauert funktionstraining?
Reha-Sport dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung. Funktionstraining ist gezielt auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite gerichtet. Die Maßnahmen dauern je nach Erkrankung und Kostenträger 6 Monate bis 3 Jahre.
Was ist Psyrena?
Psy-RENA ist eine Reha -Nachsorge die Sie im Anschluss an eine psychosomatische Rehabilitation dabei unterstützen soll, die erlernten Verhaltensweisen und Strategien zur Stress- und Konfliktbewältigung und im Alltag und im Berufsleben umzusetzen.
Was passiert bei einer psychosomatischen Reha?
Die Psychosomatische Reha zielt auf Ihre körperliche Gesundung und psychische Stabilität, um Folgestörungen oder Rückfälle zu lindern oder dauerhaft auszuschließen. Wer länger unter negativem Stress steht, wer zu Hyperstress neigt oder gar von Burnout betroffen ist, wird körperliche Symptome entwickeln.
Was ist eine nach Reha?
Mit der Reha -Nachsorge verfolgt die Rentenversicherung folgende Ziele: in der Reha erarbeitete Erfolge weiter ausbauen und nachhaltig sichern. in der Reha erlernte Verhaltens- und Lebensstiländerungen stabilisieren. berufliche Wiedereingliederung unterstützen.
Wann zahlt die Rentenversicherung nach der Reha?
Die Rentenversicherung bezahlt Übergangsgeld, wenn die Reha-Maßnahme das Ziel hat, die Erwerbsfähigkeit von Betroffenen wiederherzustellen.
Wann muss Übergangsgeld auf dem Konto sein?
(1) Laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt.