Was braucht man fur einen grossen Waffenschein?

Was braucht man für einen großen Waffenschein?

Der Große Waffenschein berechtigt zum Führen von Schuss-, Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen. Der Besitz des Waffenscheins berechtigt allerdings nicht automatisch zum Besitz – hierfür benötigen Sie eine WBK. Er ist mit deutlich mehr Auflagen versehen und wird in der Regel nicht an Privatpersonen vergeben.

Wie bekommt man einen Waffenschein?

Zuständige Stelle Die Waffenbehörde: Die Bezirkshauptmannschaft. In Statutarstädten: der Magistrat. Im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist: die Landespolizeidirektion.

Wann tritt das neue Waffenrecht in Kraft?

Am 1. September 2020 ist das Gesetz in diesem Punkt in Kraft getreten.

Was gilt für einen Waffenschein von der Waffenbehörde?

Um einen Waffenschein von der Waffenbehörde zu bekommen, müssen strenge Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Für die beiden Waffenscheine gelten jedoch unterschiedliche Voraussetzungen, um ihn zu erhalten. Für Antragsteller gilt, unabhängig von der WS-Art: Mindestalter von 18 Jahren, um die Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen.

Wie kann ich eine Waffe erwerben?

Als Privatperson eine Waffe erwerben Eine Waffe wird erworben, wenn sie gekauft, geschenkt, geerbt, gemietet oder ausgeliehen wird. Je nach der Art der Waffe benötigen Sie einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.

Ist es erlaubt eine Waffe mit sich zu führen?

Angehörigen bestimmter Berufsgruppen ist es erlaubt eine Waffe in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Dazu gehören Polizisten, Soldaten und Zollbeamte. Wach- und Sicherheitspersonal kann in Ausnahmefällen auch mit einer Waffe ausgestattet werden. Diese ist aber ausschließlich für die Ausübung des Berufes zu benutzen.

Wann müssen Waffen in Österreich registriert werden?

In Österreich müssen seit dem 1. Oktober 2012 Waffen in allen Kategorien im zentralen Waffenregister (ZWR) registriert werden. Seit kurzem hat man mit der Funktion Waffenregisterbescheinigung ONLINE Einsicht ins ZWR. Der Zugang erfolgt mittels Bürgerkarte/Handysignatur über die Seite des Bundesministeriums für Inneres (BMI).

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