Was bringt der Einkauf in die Pensionskasse?
Was bedeutet «freiwilliger Einkauf»? Mit einem freiwilligen Einkauf lassen sich Beitragslücken in der Pensionskasse schliessen und die eigene Altersvorsorge verbessern. Versicherte können damit einen Ausgleich schaffen zwischen dem effektiv vorhandenen und dem nach Leistungsreglement maximal möglichen Altersguthaben.
Wer hat Anspruch auf Pensionskasse?
Alle AHV-pflichtigen Angestellten, die pro Jahr mehr als CHF 21 510 (Stand 1.1.2021) verdienen, sind obligatorisch in der Pensionskasse versichert: Ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs für die Risiken Tod und Invalidität.
Wer bekommt die Pensionskasse?
Wenn eine verheiratete oder eingetragene Person stirbt, die in einer Pensionskasse versichert ist, zahlt die Vorsorgeeinrichtung dem Ehepartner oder dem eingetragenen Partner eine Hinterlassenenrente. Die Rente wird in der Regel aus dem vorhandenen Altersguthaben finanziert.
Wann wird Pensionskasse ausgezahlt?
Fakt ist: Auszahlen lassen können Sie sich die Pensionskasse ab jenem Zeitpunkt, ab dem Sie nicht mehr arbeiten. Das ist altersunabhängig. Es kommt also darauf an, ob Sie sich schon mit 55 oder eben erst mit 70 für die Rente entscheiden.
Wann ist ein Einkauf in die Pensionskasse sinnvoll?
Bei vielen Erwerbstätigen ist das in den Jahren vor der Pensionierung der Fall. Umgekehrt gilt: Je länger der Einkaufsbetrag in der Pensionskasse bleibt, desto kleiner wird die Rendite. Es kann daher sinnvoll sein, das Geld zunächst anzulegen und erst kurz vor der Pensionierung in die Pensionskasse einzuzahlen.
Bis wann Einkauf in Pensionskasse?
Aus steuerrechtlicher Sicht sind nach einem Einkauf während drei Jahren keine Kapitalbezüge gestattet. Wird diese Frist nicht eingehalten, entfällt der der steuerliche Vorteil und die Pensionskasse kann darauf beharren, dass dieses zu spät eingezahlte Guthaben als Rente bezogen werden muss.
Welche Personen sind dem BVG obligatorisch unterstellt?
Das BVG- Obligatorium gilt für alle ArbeitnehmerInnen, die schon in der 1. Säule versichert sind und mindestens 21’330 Franken (bis 2020) und 21’510 Franken (ab 2021) verdienen. Dies stellt die Eintrittsschwelle in das Obligatorium der beruflichen Vorsorge dar.