Was bringt ein langzeitkonto?

Was bringt ein langzeitkonto?

Zeitwertkonten – auch Langzeitkonten genannt – ermöglichen längere Auszeiten vom Job, etwa für Familienaufgaben, Weiterbildungen oder den vorgezogenen Ruhestand. Mit einem Zeitwertkonto können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Lebensarbeitszeit flexibel gestalten.

Was bedeutet Langzeitarbeitskonto?

Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) hat das Ziel, eine längerfristige sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren.

Warum Zeitkonto?

In vielen Unternehmen werden Arbeitszeitkonten geführt. Arbeitgeber haben damit die Möglichkeit, flexibel auf Auftragsschwankungen zu reagieren – auch in der Corona-Krise. Mitarbeitern kann auf Arbeitszeitkonten die Arbeitszeit, die über die vertraglich vorgeschriebene Arbeitszeit hinausgeht, gutgeschrieben werden.

Wann müssen minusstunden gelöscht werden?

Ein Verfallsdatum für Minusstunden besteht nicht. Wann der Mitarbeiter Minusstunden ausgleichen muss, das gilt es, vorab vertraglich zu regeln. Kommt ein Arbeitnehmer einer solchen Vereinbarung nicht nach und verpasst es, innerhalb der Frist Minusstunden auszugleichen, dann kann der Arbeitgeber den Lohn kürzen.

Was ist ein Jahresarbeitszeitkonto?

Ein Arbeitszeitkonto ist ein Instrument, mit dem Arbeitgeber flexible Arbeitszeitmodelle umsetzen können. Mitarbeiter können vorübergehend mehr oder weniger arbeiten als vertraglich vereinbart und die Über- oder Fehlstunden später ausgleichen. Das monatliche Entgelt bleibt dabei gleich.

Was ist Stundensaldo?

Auf dem Arbeitszeitkonto werden die Differenzen zwischen tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verbucht. Somit kann das Arbeitszeitkonto sowohl einen positiven Saldo (Plusstunden) als auch einen negativen Saldo (Minus-stunden) aufweisen.

Wie werden minusstunden berechnet?

Minusstunden oder auch Soll-, Minder- oder Unterstunden fallen an, wenn ein Arbeitnehmer weniger als vertraglich vereinbart arbeitet. Ein Beispiel: Laut Arbeitsvertrag haben Sie eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Kommen Sie aber mal nur auf 38 Stunden, dann sammeln Sie damit zwei Minusstunden an.

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