Was darf bei dem anderen Ehegatten gepfändet werden?
Folglich darf bei dem anderen Ehegatten auch nichts gepfändet werden. Nur wenn beide Ehegatten gemeinsam einen Vertrag abschließen, müssen beide auch für die daraus resultierenden Verbindlichkeiten aufkommen. In diesem Fall haften beide Partner für die vollen Schulden.
Wie haftet der Ehepartner bei einer Privatinsolvenz?
Bei einer Privatinsolvenz haftet auch der andere Ehepartner für Steuerschulden seines Gatten. Von der Privatinsolvenz ist der Ehepartner auch betroffen, wenn es um die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens geht.
Wer haftet für Steuerschulden seines Ehepartners?
Dieser haftet für Steuerschulden seines Ehepartners. Bei einer Privatinsolvenz haftet auch der andere Ehepartner für Steuerschulden seines Gatten. Von der Privatinsolvenz ist der Ehepartner auch betroffen, wenn es um die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens geht.
Ist ein gemeinschaftlicher Antrag für Ehegatten möglich?
Einen gemeinschaftlichen Antrag für Ehegatten sieht das Gesetz nicht vor. Privatinsolvenz muss jeder Ehepartner separat beantragen, wenn beide Ehegatten insolvent sind. In diesem Fall ist es sinnvoll, dass das Insolvenzgericht denselben Insolvenzverwalter für die Privatinsolvenz beider Ehepartner bestellt. Dies vereinfacht die Verfahren.
Wie können sie Geschäfte für ihren Ehepartner erledigen?
Wenn Sie verheiratet sind, können Sie also alle täglichen Geschäfte für Ihren Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin erledigen, die zu Ihrem persönlichen Lebensbedarf zählen. Sie können Nahrungsmittel und Kleidung kaufen, sowie Verträge für Strom und Internet wirksam füreinander abschließen.
Wie können die Ehepartner das Eigenheim behalten?
Trotz Privatinsolvenz können die Ehepartner das Haus ausnahmsweise behalten, wenn der Insolvenzverwalter das zur Insolvenzmasse gehörende Haus freigibt. Nach der Freigabe gehört das Eigenheim nicht mehr zur Insolvenzmasse und unterliegt damit einem Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO).