Was darf der Anwalt für ein Testament verlangen?
Wenn man mit dem Anwalt keine besondere Vereinbarung getroffen hat, darf der Anwalt für ein Testament nur 190 Euro plus Mehrwertsteuer verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 12.04.2017 entschieden. Im Normalfall ist es gerechtfertigt, dass ein Anwalt für den Entwurf eines Testaments ein angemessenes Honorar erhält.
Ist ein handschriftliches Testament wirksam?
Ein solches handschriftliches Testament ist nur wirksam, wenn es komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben ist. Am Computer verfasste oder nicht unterschriebene Testamente sind unwirksam. Man kann auch zu einem Notar gehen und dort ein Testament beurkunden lassen.
Was kann man mit einem Testament beeinflussen?
Nach dem Erbrecht in Deutschland kann man mit einem Testament die gesetzliche Erbfolge beeinflussen. Damit die gewillkürte Erbfolge mit einem Testament oder Erbvertrag auch rechtskräftig ist, muss das Testament frei von Formfehlern sein.
Wie kann ich ein handschriftliches Testament beglaubigen lassen?
Erst wenn der Erblasser sein handschriftliches Testament beglaubigen oder prüfen lassen möchte, fallen Kosten beim Rechtsanwalt oder Kosten beim Notar an. Wer ein handschriftliches Testament beglaubigen lassen möchte, kann dies tun. Allerdings ist es nicht zwingend erforderlich, ein handschriftliches Testament beglaubigen zu lassen.
Wann muss ein Testament ausgelegt werden?
Ein Testament muss immer dann ausgelegt werden, wenn der Inhalt unklar ist. Durch die Auslegung des Testaments wird der Wille des Verstorbenen ermittelt. Entscheidend ist immer der Wille des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments.
Wie geht es mit der Eröffnung des Testaments?
Mit der Eröffnung des Testaments weiß man, ob man Erbe geworden ist, ein Vermächtnis bekommt oder vom Erblasser enterbt wurde. Man erfährt durch die Testamentseröffnung von seinen Rechten, aber auch von seinen Pflichten als Erbe. Nach der Testamentseröffnung hat man sechs Wochen Zeit für die Entscheidung, die Erbschaft auszuschlagen.
Was ist zuständig für das Testament in der Verstorbene?
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Es reicht aber grundsätzlich aus, wenn man das Testament bei einem beliebigen Amtsgericht in Deutschland abgibt. Von dort wird das Testament an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet.