Was darf der Arbeitgeber nicht fragen?
Vorstellungsgespräch: Verbotene FragenManche Frage darf ein Arbeitgeber einem Bewerber nicht stellen. Schwangerschaft. Kinderwunsch bei Frauen. Religionszugehörigkeit, politische Gesinnung. Vorstrafen. Polizeiliches Führungszeugnis. Vermögensverhältnisse. Krankheiten.
Wieso dürfen sie auf unzulässige Fragen lügen?
Unzulässig ist eine Frage des Arbeitgebers dann, wenn sie nichts mit der künftigen Tätigkeit zu tun hat (§ 8 Abs. 1 AGG, § 26 BDSG). Das Recht, auf einzelne Fragen nicht zu antworten bzw. bewusst etwas Unwahres zu sagen, ergibt sich aus dem Interessenkonflikt von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Bei welchen Fragen darf man lügen?
Tabu sind (mit einzelnen Ausnahmen) private und intime Fragen:zum Lebenspartner und zu Heiratsabsichten.nach Kinderwunsch, Schwangerschaft und Familienplanung.nach der Konfession und Religion.nach Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit.nach Lohnpfändungen und Vermögensverhältnissen.nach Vorstrafen.
Wann darf man im Bewerbungsgespräch lügen?
Wie schon erwähnt sind Notlügen in Ordnung, wenn während des Vorstellungsgespräches beispielsweise unzulässige Fragen gestellt werden. Das gilt für jene Fragen, die laut Gleichbehandlungsgesetz Bereiche Ihres privaten Lebens betreffen, die den Arbeitgeber nichts angehen.
Was darf im Personalfragebogen gefragt werden?
Zulässige Fragen im Personalfragebogen Fragen zu persönlichen Verhältnissen, wie z.B. Personalien, Familienstand und Wohnort sind zulässig. Fragen nach beruflichem Werdegang, Qualifikationen, Zeugnissen und dergleichen. Fragen nach Bestehen einer Schwerbehinderung sind zulässig.
Was darf nicht im Personalfragebogen stehen?
Ein Personalfragebogen darf keine Fragen zu Gewerkschafts-, Partei- oder Religionszugehörigkeit (Konfessionszugehörigkeit muss natürlich mitgeteilt werden, wegen Kirchensteuerabzug) enthalten. Einzige Ausnahme wäre ein Tendenzbetrieb in einer der genannten Richtungen.
Was ist wichtig beim Personalfragebogen?
Personalfragebogen: persönliche Angaben zu Ihren Bewerbern Ein Personalfragebogen ist ein standardisierter Fragebogen, in dem Bewerber oder bereits eingestellte Mitarbeiter Angaben zu ihren persönlichen Daten machen.
Ist ein Personalfragebogen ein Vertrag?
Der Personalbogen ist kein Vertrag und auch keine Zusicherung auf einen Vertrag. Du erhälst ungefragt auch keine Kopie vom Personalbogen.