Was darf der Arzt nicht delegieren?
Aus dieser ergeben sich in Ergänzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der gesetzlichen Vorschriften als nicht delegierbare Leistungen des Arztes die Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung des Patienten einschließlich invasiver diagnostischer Leistungen, Diagnosestellung, Aufklärung und Beratung des …
Wie muss eine ärztliche Anordnung erfolgen?
Grundsätzlich muss eine ärztliche Anordnung schriftlich und mit Unterschrift erfolgen. Bestehen Sie daher auf eine schriftliche Anordnung, denn was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht verordnet!
Welche Maßnahmen dürfen an wen delegiert werden?
Allgemeine delegierbare ärztliche Tätigkeiten sind demnach:
- Administrative Tätigkeiten, z.B. Datenerfassung und Dokumentation von Untersuchungsergebnissen und Therapieerfolgen; Unterstützung des Arztes bei der Erstellung von schriftlichen Mitteilungen und Gutachten.
- Anamnesevorbereitung.
- Aufklärungsvorbereitung.
Was gilt für die Bewohner von Pflegeheimen?
Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gilt die freie Arztwahl. Die Frage der haus-, fach- und zahnärztlichen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner ist ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für ein Pflegeheim.
Welche Pflichten sind wichtig für die Pflegeeinrichtung?
Besonders relevant sind die Pflichten im Zusammenhang mit der Strukturqualität der Pflegeeinrichtung, denn hier werden die Vorgaben für die Pflegeleistungen, die Versorgung, die räumliche und personelle Ausstattung sowie das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement definiert (QUALITÄTSVEREINBARUNG 2.1.2). Hier gilt folgende Checkliste:
Was sind die Kriterien für ein Pflegeheim?
Die Frage der haus-, fach- und zahnärztlichen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner ist ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für ein Pflegeheim. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind gehalten, Kooperationsverträge mit Haus-, Fach- und Zahnärzten abzuschließen.
Wie ist die medizinische Versorgung in Pflegeheimen sichergestellt?
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zum Beispiel zu Hause wohnen. Die Kassen (zahn)ärztlichen Vereinigungen und die Kassen (zahn)ärztliche Bundesvereinigung haben die medizinische Versorgung auch in Pflegeheimen sicherzustellen.