Was darf der Vermieter nicht hindern?
Der Vermieter darf den Mieter nicht hindern, seine eigene Wohnung und alle Räume, die er laut Mietvertrag nutzen darf (Garage, Keller, Speicher etc.) zu erreichen. Er kann also das Betreten der dorthin führenden Treppen und Flure nicht verbieten.
Was hat der Vermieter für den Rest des Hauses?
Für den Rest des Hauses hat natürlich der Eigentümer das Hausrecht. Auf Treppen, Fluren, in Kellern und Speichern, in Hof und Garten bestimmt der Vermieter, wer sich dort aufhalten darf. Er muss nicht einmal begründen, wenn er jemand zum Verlassen des Grundstücks auffordert.
Kann der Vermieter zum Verlassen des Grundstücks auffordert werden?
Er muss nicht einmal begründen, wenn er jemand zum Verlassen des Grundstücks auffordert. Allerdings gibt es zwei wesentliche Einschränkungen: Der Vermieter darf den Mieter nicht hindern, seine eigene Wohnung und alle Räume, die er laut Mietvertrag nutzen darf (Garage, Keller, Speicher etc.) zu erreichen.
Wie lange kann der Vermieter sein Haus beziehen?
Bei entsprechenden Kombinationen von Darlehen, Tilgungsrate und Miete kann der Vermieter monatlich ein deutliches Liquiditätsplus erzielen. Selbst bei einem günstigen Kredit muss der Vermieter mehrere Jahre darauf warten, sein Haus beziehen zu können.
Ist die Vermieterbescheinigung zu verwechseln?
Achtung: Die Vermieterbescheinigung ist nicht zu verwechseln mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, in der ein Vermieter einem Mieter bescheinigt, dass er keine Mietschulden bei ihm hat. Natürlich kann aber in der Vermieterbescheinigung auch eine Mietschuldenfreiheit bestätigt werden.
Ist der Vermieter verpflichtet eine Vermieterbescheinigung zu bekommen?
Der Vermieter (Wohnungsgeber) ist gesetzlich verpflichtet Ihnen eine Vermieterbescheinigung seinem Mieter auszuhändigen. Wenn Sie keine Wohnungsgeberbestätigung bekommen haben, weisen Sie den Vermieter im Zweifel darauf hin und melden Sie sich bei der örtlichen Meldebehörde um keine Strafe zu riskieren, denn ein Bußgeld bezahlt keiner gerne.
Ist Vermieterbescheinigung unvollständig oder fehlerhaft?
Erteilt der Wohnungsgeber/Vermieter dem Mieter keine Vermieterbescheinigung oder versäumt er die Frist, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden (§ 54 Abs. 3 BMG). Dies gilt auch bei unvollständigen und fehlerhaften Angaben.