Was darf der Wirtschaftsausschuss?
Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Hilfsorgan des Betriebsrats und muss in Unternehmen mit über 100 Arbeitnehmern vom Betriebsrat gewählt werden. Er kann die Zukunft des Unternehmens mitgestalten und unterrichtet den BR in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
Welche Unterlagen stehen dem Wirtschaftsausschuss zu?
Welche Informationen und Unterlagen muss der Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuss an die Hand geben?
- Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens (§ 106 Abs.
- Die Produktions- und Absatzlage (§ 106 Abs.
- Das Produktions- und Investitionsprogramm (§ 106 Abs.
- Rationalisierungsvorhaben (§ 106 Abs.
Wann ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden?
In Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu gründen (§ 106 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz). Der Wirtschaftsausschuss wird für das ganze Unternehmen gegründet, unabhängig davon, wie viele Betriebe dem Unternehmen angehören.
Was sollte der Wirtschaftsausschuss Fragen?
Gegenstände der Unterrichtung
- die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens,
- die Produktions- und Absatzlage,
- Rationalisierungsvorhaben,
- Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden,
- Fragen des betrieblichen Umweltschutzes,
Wie und wie oft wird ein Wirtschaftsausschuss gegründet?
Einmal im Monat soll der Wirtschaftsausschuss mit dem Unternehmer zu einer Sitzung zusammenkommen (§ 108 Abs. 1BetrVG).
Wie wird ein Wirtschaftsausschuss gebildet?
Um einen Wirtschaftsausschuss gründen zu können, müssen regelmäßig mindestens 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sein. Hintergrund ist, dass der Wirtschaftsausschuss auf Unternehmensebene und nicht, wie der Betriebsrat, auf Betriebsebene gegründet wird.
Wie setzt sich der Wirtschaftsausschuss zusammen?
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens einem Betriebsratsmitglied. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden vom Betriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit bestimmt.
Wie gründe ich einen Wirtschaftsausschuss?